Gutachten: BayernLB-Gremien haftbar
Schadenersatzansprüche wegen Milliardenspekulation könnten bald verjähren
München (dpa/ND). Die missglückten Milliardenspekulationen der BayernLB auf dem US-Hypothekenmarkt könnten frühere Vorstände und Verwaltungsräte nach einem neuen Gutachten teuer zu stehen kommen. Die Anwaltskanzlei Flick Gocke Schaumburg kommt in einer mehr als 1000 Seiten starken Expertise für den Landtag zu dem Ergebnis, dass die damaligen Verantwortlichen für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden könnten. Das Gutachten wurde am Freitag in der BayernLB-Kontrollkommission des Landtags in München vorgestellt.
Die Schadensersatzforderungen müssten über den Klageweg in einem Gerichtsverfahren durchgesetzt werden. Die Gutachter mahnen aber zur Eile: Es sei nicht auszuschließen, dass die im Jahr 2007 entstandenen Schadensersatzansprüche Ende dieses Jahres verjähren. Die Gesamtwürdigung der vorliegenden Informationen lasse den Schluss zu, dass die damaligen Vorstandsmitglieder »auf der Grundlage unangemessener Information und weit jenseits der Grenzen ihres unternehmerischen Ermessens gehandelt haben«, heißt es in dem Gutachten. Dadurch hätten sie ihre Pflichten »in grober Weise schuldhaft verletzt«.
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