Mehr Druck für Migranten

Bundesregierung will »Integrationsverweigerer« bestrafen und Zwangsheirat verhindern

Des Bundeskabinett berät heute über Änderungen im Aufenthaltsrecht. Vorgesehen ist, die Ehebestandszeit zu erhöhen und Frauen, die ins Ausland verschleppt und dort zwangsverheiratetet werden, die Rückkehr nach Deutschland zu erleichtern. Außerdem sollen »Integrationsverweigerer« zukünftig härter bestraft werden.

Viel wurde in den vergangenen Wochen über Integration geredet. Der bisherige Höhepunkt der aktuellen Diskussion: Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte die Multikulti-Gesellschaft für gescheitert. Damit reagierte Merkel auf eine Forderung von CSU-Chef Horst Seehofer nach einem Zuwanderungsstopp für Menschen aus fremden Kulturen. Jetzt hat die Integrationsdebatte erste rechtliche Konsequenzen: Voraussichtlich heute beschließt das schwarz-gelbe Kabinett unter anderem neue Gesetze im Aufenthaltsrecht.

Bestandteil des Gesetzespakets sind Maßnahmen gegen die Zwangsverheiratung. Dieses »wirklich üble Phänomen«, wie Regierungssprecher Steffen Seibert die Zwangsehe nannte, soll als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen werden. Bisher ist die Zwangsehe unter Paragraf 240 des StGB gefasst, der das Strafmaß für Nötigung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug festlegt. Ebenso enthält das Paket eine Erhöhung des eheabhängigen Aufenthaltsrechts, die sogenannte Ehebestandszeit, auf drei Jahre. Bisher war der Aufenthaltsstatus eines nachgezogenen ausländischen Ehepartners in den ersten beiden Jahren an den Bestand der Ehe geknüpft. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen durch die Erhöhung Schein- und Zwangsehen erschwert werden. In Härtefällen, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, sollen Betroffene schon vor Fristende ein Aufenthaltsrecht erhalten.

Diese Maßnahme stößt auf heftige Kritik. Einen »wahren Kuhhandel« nennt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre. Schon heute blieben viele dieser Frauen aus Angst vor einer Abschiebung in einer ungewollten und gewalttätigen Ehe. »Sie erleben tagtäglich Gewalt und Unterdrückung. Und jetzt soll dieses Martyrium auch noch verlängert werden?«, so Stolle in einer Stellungnahme.

Das Gesetzpaket beinhaltet darüber hinaus eine verbesserte Rückkehroption für Zwangsverheiratete, die nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft, aber über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik verfügen. Bisher ist es so, dass der Aufenthaltstitel einer Frau, die gegen ihren Willen außer Landes gebracht, dort festgehalten und verheiratet wurde, nach sechs Monaten erlischt. Diese Regelung wird voraussichtlich so modifiziert, dass der Aufenthaltstitel dieser Frau erst nach zehn Jahren Aufenthalt im Ausland verfällt.

Die Bundesregierung will außerdem gegen sogenannte Integrationsverweigerer hart durchgreifen. Sanktionen gegen Integrationsunwillige können schon heute verhängt werden. Dies aber geschehe selten, weil die zuständigen Behörden vielfach nichts von den Fällen erfahren, sagt Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag. Die Träger von Integrationskursen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Ausländerbehörden und Sozialämtern Bericht zu erstatten, wenn Migranten trotz Teilnahmepflicht dauerhaft den Kursen fernbleiben. Wird die Teilnahme verweigert, soll nach Plänen des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt werden können.

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) brechen insgesamt 10 Prozent der verpflichteten Migranten einen Kurs ab, weitere 20 Prozent treten ihn zunächst nicht an. Diese Zahlen aber stehen auf wackeligen Beinen, denn das BAMF kann die Anzahl der vermeintlichern Integrationskursabbrecher selbst nur schätzen. Wie viele Eingewanderte sich der Teilnahmepflicht entziehen, erfasst das Bundesamt nicht. Das ergab eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. In der Antwort der Bundesregierung heißt es: »Kursabbrüche sind nur schwer zu ermitteln und können daher nicht belastbar übermittelt werden. Abbrecherquoten werden statistisch nicht erfasst. Zur Frage, welche Sanktionen verhängt werden, liegen dem BAMF keine Erkenntnisse vor.«

Überhaupt ist eine härtere Bestrafung für Integrationsverweigerer nicht unumstritten. Für den Grünen-Parteichef Cem Özdemir etwa ist die Sanktionierung nur vorgeschoben. Die Bundesregierung wolle in der Debatte von eigenen Versäumnissen ablenken, etwa vom Mangel an Integrationskursen, meint er. »Wenn es der Bundesregierung tatsächlich um Integration hier lebender Migrantinnen und Migranten gehen würde, dann würde sie endlich dafür sorgen, dass ausreichend Geld für die Durchführung der Integrationskurse zur Verfügung steht«, pflichten ihm seine Parteifreunde Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Bundestag, und Memet Kilic, Sprecher für Integrationspolitik, bei. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, immerhin Mitglied im Merkel-Kabinett, hat härtere Strafen für integrationsunwillige Ausländer eine Absage erteilt. »Wir brauchen keine neuen Sanktionen«, sagte die FDP-Politikerin. Wer nicht zum Integrationskurs gehe, müsse schon nach geltendem Recht mit gravierenden Folgen rechnen, so die Ministerin.

Den Mangel an Fachkräften klammert das Gesetzpaket vollständig aus. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) favorisiert die Einführung eines Punktesystems, um die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland in Zukunft steuern zu können. Die Bundesregierung will in dieser Sache erst im November entscheiden.

Nachdem das Paket durch das Kabinett beschlossen wurde, muss es vom Bundestag verabschiedet werden. Vermutlich müssen einzelne Gesetze dann vom Bundesrat bestätigt werden, da sie die Finanzen der Bundesländer oder ihre Kompetenzen tangieren.

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