Gericht verurteilt Feldbefreier
Angeklagte sollen Geldstrafen zahlen
(ND-Uwe Kraus/dpa). Das Gericht in Aschersleben blieb unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafen und verurteilte das Sextett zu vergleichsweise geringen Geldstrafen. Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Elke Plage habe kein Notstand bestanden, den die Rechtsvertreter der Angeklagten reklamiert hatten. Eine konkrete Gefahr durch das Versuchsfeld für die Umwelt habe es nicht gegeben, heißt es in der Urteilsbegründung. Den vier Frauen und zwei Männern hielt das Gericht zugute, dass sie nicht aus Eigennutz gehandelt haben, sondern aus Sorge um die Zukunft ihrer Kinder und ehrlicher Angst vor unkontrollierter Gentechnik.
Eine Angeklagte bezifferte am Mittwoch die finanzielle Unterstützung, die die Feldbefreier durch Spenden von Sympathisanten erhielten, auf bis zu 25 000 Euro. Rechtsbeistand Holger Jänicke erklärte, das Geld sei auch bitter nötig. Die Rechtsanwälte der Angeklagten signalisierten zudem, dass sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden.
Doch damit ist nun lediglich die strafrechtliche Seite der Aktion gewürdigt worden. Dicke könnte es beim noch nicht abgeschlossenen Zivilprozess am Landgericht Magdeburg kommen. Der Eigentümer des Feldes, das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben, hat in diesem Verfahren auf Schadensersatz in Höhe von 245 000 Euro geklagt. Bei einem ersten Prozess hielt das Gericht 141 000 Euro für angemessen. Die Summe scheint jedoch nach dem Strafprozess strittiger denn je. Dort wurde der Schaden nämlich auf 1250 Euro beziffert: Rund 1000 Euro für Pflanzen und 250 Euro für ein Loch im Maschen drahtzaun.
Prozess in Rostock eingestellt
Das Amtsgericht Rostock hat am Donnerstag das Verfahren gegen drei mutmaßliche Besetzer eines Gentechnik-Versuchsfeldes eingestellt. Die drei waren angeklagt, mit anderen Gentechnik-Gegnern im April 2009 auf einem Acker bei Groß Lüsewitz in der Nähe von Rostock ein Zeltlager aufgeschlagen zu haben. Eine Begründung für die Verfahrenseinstellung gab es zunächst nicht, die Öffentlichkeit war überraschend und zunächst ohne Begründung ausgeschlossen worden.
Wie beim ersten Anlauf des Prozesses im Juni waren etwa 30 Gentechnik-Gegner im und vor dem Gericht. Damals war der Prozess wegen Randale im Gericht ausgesetzt worden.
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