Rechtsirrtümer
Unterhalt
Die Notarkammer in Bremen weist auf Rechtsirrtümer zum Familienrecht im Zusammenhang mit einer Scheidung hin:
Es ist falsch, dass es nach dem dritten Geburtstag des jüngsten Kindes keinen Ehegattenunterhalt mehr gibt. Auch danach ist die Fremdbetreuung des Kindes im Hort, Kindergarten oder bei einer Tagesmutter der Eigenbetreuung gleichgestellt, wenn das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird. Das heißt, dass es für den betreuenden Elternteil durchaus zumutbar ist, zumindest teilweise zu arbeiten. Dieser Verdienst führt dann zur Verringerung des Unterhaltsanspruchs.
Viele Unterhaltspflichtige glauben, den Kindesunterhalt während der Besuchskontakte aussetzen zu können, was falsch ist. Wochenenden oder Ferien bei dem Pflichtigen fallen nicht ins Gewicht, da der betreuende Elternteil auch weiterhin die Kosten für Miete, Nebenkosten, Versicherungen, sportliche oder musische Aktivitäten etc. fortlaufend zu begleichen hat.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.