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Ende der Kampfzone

Mediation statt Gericht – das wird Menschen zufriedener und die Justiz entspannter machen

Mehr Streitigkeiten als bisher sollen nach dem Willen der Bundesregierung außergerichtlich beigelegt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Das neue Gesetz soll die sogenannte Mediation stärken, um aufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Unstimmigkeiten lassen sich auch ohne Gang zum Gericht beilegen
Unstimmigkeiten lassen sich auch ohne Gang zum Gericht beilegen

Immer im Sommer gibt es in Berlin Ärger wegen Lärm auf der Admiralbrücke, wo junge Menschen gern gern bis spät in die Nacht hinein feiern. Seit letztem Jahr soll hier ein Mediator helfen, eine für alle tragbare Lösung zu finden. Professionelle Vermittler werden auch bei scheinbar festgefahrenen Auseinandersetzungen im Büro, zwischen Kunden und Unternehmen immer häufiger eingeschaltet. Und auch bei den klassischen Kämpfen ums Sorgerecht oder Grundstücksgrenzen hat diese alternative Methode Einzug gehalten. Das in asiatischen und afrikanischen Ländern seit jeher praktizierte Verfahren wird auch in Europa seit einigen Jahren wieder entdeckt. Zahlreiche Möglichkeiten stehen bereits zur Verfügung. Sie werden jedoch wenig genutzt. Die Deutschen gelten als Weltmeister im Prozessieren.

Die Bundesregierung will nun mit einem Gesetz die außergerichtliche Konfliktbeilegung und insbesondere die Mediation stärken. Bislang gibt es zwar einige Ländervorschriften und Pilotprojekte, aber keinen einheitlichen rechtlichen Rahmen. Friedliche Lösung statt Rosenkrieg – der Gedanke, es auch einmal anders zu versuchen, soll in der Bevölkerung und bei Juristen verankert werden. Denn auf deren Bereitschaft kommt es bei einem freiwilligen Verfahren an. Statt auf einen Spruch von oben zu warten, sollen sich die Streitparteien bemühen, selbst eine Lösung zu finden. Dies gelte vor allem für »hochemotionale Familienkonflikte«, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin.

Voraussetzung ist, dass die Streithähne aus eingeschliffenen Bahnen heraustreten. Ein Mediator als unabhängiger Dritter unterstützt diesen Prozess. Anders als etwa ein Richter besitzt er keine Entscheidungsbefugnis, sondern hilft gewissermaßen nur auf die Sprünge. In dieser zurückgenommenen Rolle unterscheidet er sich auch von einem Schlichter, der einen eigenständigen Kompromissvorschlag unterbreitet und damit, siehe Heiner Geißler bei Stuttgart 21, nicht unbedingt für Ausgleich sorgt.

Eine Mediation kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren durchgeführt werden, aber auch während eines schon laufenden Verfahrens. Künftig sollen Anwälte in jedem zivil-, wirtschafts- oder arbeitsrechlichen Prozess schon in der Klageschrift angeben, ob eine Mediation oder andere außergerichtliche Streitbeilegung stattgefunden hat. Und auch Richter sollen bei jedem Fall prüfen, ob sie ein solches Verfahren vorschlagen. Einzig ausgenommen von dem Vorschlag ist das Strafrecht. Dort gibt es mit dem Täter-Opfer-Ausgleich ein ähnliches Instrument, das bislang allerdings ebenso vernachlässigt ist.

Der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf legt zudem fest, wie eine Einigung verbindlich wird. So können die Streitenden diese vor einem Gericht für vollstreckbar erklären lassen und erhalten damit eine sichere Grundlage. Zudem werden Mindestanforderungen für Mediatoren und eine Verschwiegenheitspflicht eingeführt, wobei von Rechtsexperten ein Beweisverwertungsverbot für wichtiger gehalten wird.

Juristenverbände unterstützen inzwischen den Ausbau dieses Instruments. Die Gruppe derer, denen bei Mediation nur »Entrationalisierung« oder »Refeudalisierung« des Rechtssystems einfiel, ist kleiner geworden. Auch das Bundesverfassungsgericht ist für ein Umdenken: »Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung«, führte es im Jahr 2007 aus. Die Bundesregierung wird freilich zum jetzigen Zeitpunkt vor allem deshalb aktiv, weil sie bis zum 20. Mai eine EU-Richtlinie zu Mediation in deutsches Recht überführen muss.

Der Ansatz hat Potenzial: Von 5000 Fällen, die in Modellversuchen an verschiedenen Gerichten einem solchen Vermittlungsverfahren unterzogen wurden, endeten 73 Prozent mit einer friedlichen Einigung. Setzt er sich durch, würde das die Gerichte entlasten und Prozesskosten sparen und ganz allgemein die gesellschaftliche Streitkultur verbessern. Und das kann ja nicht nur bei kleinen Konflikten nützlich sein.

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