Fesselung auch weiter möglich

Kritik an Behandlung von Abschiebehäftlingen

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam (epd/ND). In der brandenburgischen Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt dürfen in Ausnahmefällen auch künftig Insassen zur Ruhigstellung gefesselt werden. In »extremen Fällen akuter Selbst- und Fremdgefährdung mit hohem Gewaltpotenzial« müsse auf das Mittel der körperlichen Fixierung zurückgegriffen werden können, sagte der Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums, Ingo Decker, dem epd am Mittwoch in Potsdam.

Der Flüchtlingsrat hatte zuvor eine »sofortige Abschaffung« von »Fesselungsvorrichtungen und Ruhigstellungszellen« gefordert. Entsprechende Fesselungsvorrichtungen in der Abschiebehaft seien weiter einsatzbereit, sagte Beate Selders vom Flüchtlingsrat. Aktuelle Fälle seien jedoch nicht bekannt.

Nach Angaben des Ministeriumssprechers wird die Möglichkeit zur Fixierung auch vom Europäischen Antifolterausschuss CPT unter Einhaltung bestimmter Standards wie einer ärztlichen Überwachung »als letztes Mittel« akzeptiert.

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