Seit 20 Jahren: Ehe mit Namenswahl
Bundesverfassungsgericht kippte 1991 altes Recht
Frankfurt am Main (epd/ND). Seit 20 Jahren ist es für frisch verheiratete Ehefrauen eine Selbstverständlichkeit: Sie können bei der Heirat über ihren eigenen Nachnamen bestimmen und sind nicht gezwungen, sich mit ihrem Ehemann auf einen gemeinsamen Familiennamen festzulegen. Am 29. März 1991 haben die Standesämter in Deutschland damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe umgesetzt. Das deutsche Namensrecht für Ehepaare und Kinder wurde vollkommen umgekrempelt (AZ: 1 BvL 83/86 und 1 BvL 24/88).
Im verhandelten Fall hatten eine Tübinger Kindergärtnerin und ein Doktorand bei ihrer Heirat darauf beharrt, dass jeder seinen Geburtsnamen behält und kein Ehename bestimmt wird. Das Gesetz sah jedoch etwas anderes vor. Ehepaare mussten sich auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen. Ohne diese Einigung wurde automatisch der Name des Mannes als Ehename bestimmt. Das Bundesverfassungsgericht stimmte den Klägern zu, dass dies einen Verstoß gegen den Grundsatz darstelle, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind, und erklärte die gesetzliche Regelung am 5. März 1991 für nichtig. Es gebe keinen Grund, warum bei einer fehlenden Einigung auf einen Familiennamen »der Mannesname von Gesetzes wegen« zum Ehenamen erklärt wird. Frauen würden mit dieser Regelung benachteiligt. Der Gesetzgeber müsse eine neue Regelung schaffen, entschieden die Karlsruher Richter.
Erst seit 1976 war es in der Bundesrepublik möglich, dass der Ehename der Name des Mannes oder der Frau sein konnte. Bei einer fehlenden Einigung wurde jedoch weiter der Name des Mannes im Heiratsbuch als Ehename eingetragen. Rund 80 Prozent der Frauen wählen heute den Namen ihres Mannes, in knapp sechs Prozent der 2010 geschlossenen Ehen wurde der Frauenname favorisiert. In beiden Varianten entschieden sich einige Frauen und Männer für Doppelnamen. Bei fast 15 Prozent aller Eheschließungen behielt jeder seinen Namen.
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