Extra-Diäten in Mainz umstritten

Rechtsprofessor spricht von verfassungswidriger Praxis

  • Robert Luchs, Mainz
  • Lesedauer: 2 Min.
Werden die Grünen in Rheinland-Pfalz bei den in dieser Woche begonnenen Koalitionsverhandlungen mit der SPD ein Zeichen setzen und sich gegen die in dem Bundesland von den Fraktionen gezahlten Zusatzgehälter aussprechen? Das wäre um so folgerichtiger, als die Grünen im Jahr 2000 ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts erwirkten hatten, wonach die Praxis der Extra-Diäten verfassungswidrig ist.

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode zahlt die CDU-Fraktion im Mainzer Landtag den drei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden zusätzlich zu ihren Diäten in Höhe von 5460 Euro je 1820 Euro und dem parlamentarischen Geschäftsführer 2730 Euro zusätzlich. Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion erhält neben den Diäten zusätzlich 2599 Euro im Monat und die fünf stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden streichen je 2209 Euro ein. An der Spitze lag bisher die FDP, die bei der Landtagswahl am 27. März scheiterte. Bisher bekam in der FDP-Fraktion der parlamentarische Geschäftsführer 4368 Euro und zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende je 2700 Euro.

Der Speyerer Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, der in der Vergangenheit wiederholt auf Fehlentwicklungen und Verstöße gegen das Transparenzgebot aufmerksam gemacht hat, bezeichnet die Mainzer Praxis als »Verfassungsbruch«.

Von Arnim betont in einem Zeitungsbeitrag, Karlsruhe habe schon 1975 die Verfassungswidrigkeit von Zusatzgehältern festgestellt und später noch einmal bestätigt. Das Grundsatzurteil hatte zwar unmittelbar das Land Thüringen betroffen. Daraus leitete der Mainzer Landtag ab, dass die Rechtsprechung für andere Länder keine Geltung besitze. Dem widerspricht von Arnim, denn in einer weiteren Entscheidung im Jahr 2007 habe das Gericht bestätigt, dass sein Urteil in allen Parlamenten von Flächenländern gelte, solange die Landesverfassungen nichts Abweichendes festlegen. Eine Ausnahme gilt nur für die Stadtstaaten, wo das Mandat in Teilzeit mit geringen Diäten ausgeübt wird.

Wenn die für die Gesetzgebung verantwortliche Instanz das Recht nicht mehr ernst nehme, dann sei der demokratische Rechtsstaat in Gefahr, unterstreicht von Arnim. Landtagspräsident Joachim Mertes hat sich in diesem Zusammenhang auf eine Bestimmung des Fraktionsgesetzes berufen – »er ließ dabei aber außer Betracht, dass dieses Gesetz das höherrangige Verfassungsrecht natürlich nicht außer Kraft setzen kann«, betont von Arnim.

Gegen die Praxis der Zusatzgehälter für Abgeordnete können nur Abgeordnete oder Fraktionen klagen, nicht aber Bürger, die allerdings die Extra-Diäten bezahlen müssen. Da die bisher im Landtag vertretenen Parteien von der gängigen Praxis profitiert haben, bleibt abzuwarten, wie sich die Grünen verhalten werden, die aller Voraussicht nach mit den Sozialdemokraten die nächste Regierung in Rheinland-Pfalz bilden werden. Die Grünen hatten seinerzeit das höchste Gericht gegen die Zusatzgehälter angerufen – so wäre es nur konsequent, wenn sie ihren Kurs gegen ein grundsätzliches Zulagenverbot fortsetzen würden.

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