Verfassungsgericht lässt Bildu wieder zu
Baskisches Bündnis kann doch kandidieren
Das spanische Verfassungsgericht hat das Verbot des baskischen Linksbündnisses Bildu (Sammeln) kassiert. Bildu kann demnach an den Regional- und Kommunalwahlen am 22. Mai teilnehmen. In einer Erklärung spricht das Bündnis von einem »Sieg der baskischen Gesellschaft gegen Unrecht und schäbige Interessen«.
Gemeint ist mit den »schäbigen Interessen« der Versuch der spanischen Regierung, durch das Verbot die Wahlen in den Gemeinden, zu Provinz- und Regionalparlamenten zu beeinflussen und die baskische Linke aus den Vertretungen herauszuhalten. Im autonomen Baskenland regieren seit zwei Jahren die spanischen Sozialdemokraten (PSOE) gemeinsam mit der rechten Volkspartei (PP). In Kleinstädten und Dörfern wurden seinerzeit oft mehr als die Hälfte der Stimmen als ungültig gewertet, weil sie an »verbotene Listen« gingen.
Diese Verbotspraxis sollte nun noch deutlich ausgeweitet werden. Zum Bündnis Bildu gehören auch die sozialdemokratische Solidaritätspartei (EA) und Alternatiba, eine Abspaltung der Vereinten Linken (IU) im Baskenland. Den Verbotsantrag der spanischen Regierung hatte noch Anfang der Woche die Sonderkammer für Parteiverbote am Obersten Gerichtshof abgenickt, wie sie das zuvor schon in allen anderen Fällen getan hatte.
Erstmals seit 2003 hat nun das Verfassungsgericht das Verbot einer bedeutsamen baskischen Formation kassiert. Die höchsten Richter konnten der Argumentation der Regierung nicht folgen, wonach es sich bei Bildu erneut um ein Bündnis handele, das von der 2003 verbotenen Partei Batasuna (Einheit) geprägt werde. »Strohmänner« von Batasuna kontrollierten für die Untergrundorganisation ETA angeblich auch Bildu. Beweise dafür gab es nicht. Die Mehrheit der Verfassungsrichter folgte damit der Minderheit des Obersten Gerichtshofs. Dort hatten 7 von 16 Richtern keine Verbotsgründe gesehen.
Nicht einmal die Richtermehrheit hatte angezweifelt, dass EA und Alternatiba die Gewalt der ETA stets verurteilt haben. Verfassungsrechtler hatten zudem erklärt, dass es kein Verbotsgrund sein könne, wenn ehemalige Batasuna-Kandidaten für Bildu anträten, schließlich wurden ihnen die bürgerlichen Rechte nicht aberkannt. Um dennoch keinen Vorwand für ein Verbot zu liefern, hatte Bildu auf die Nominierung solcher Bewerber verzichtet. Linke Unabhängigkeitsbewegung und Batasuna haben sich längst von der Gewalt der ETA distanziert, um die Kräfte vereinen zu können, die für ein unabhängiges, vereintes und sozialistisches Baskenland eintreten. Sie hatten die ETA zu einer unbefristeten Waffenruhe gedrängt.
Sauber werden die bevorstehenden Wahlen trotzdem nicht verlaufen. Denn das Verfassungsgericht hat bisher nicht über das Schicksal der neuen baskischen Linkspartei Sortu (Aufbauen) entschieden. Auch sie wurde verboten, doch das Verfassungsgericht wird wohl erst nach den Wahlen entscheiden. Trotzdem hat die baskische Linke in Bildu nun eine Wahloption.
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