Mieter bezahlen Klimaschutz

Deutscher Mieterbund fordert, Kosten der Gebäudesanierung gerecht zu verteilen

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 3 Min.
Energetische Gebäudesanierung darf nicht einseitig zu Lasten der Mieter gehen. Das forderte gestern in Berlin der Vorstand des Mieterbundes anlässlich des 64. Deutschen Mietertages. Zudem soll der Bund fünf Milliarden Euro in ein CO2-Gebäudesanierungsprogramm investieren. Kritik gab es am Entwurf des Mietänderungsgesetzes.

»Wir wissen, dass energetischen Modernisierungen von Wohnungen eine Schlüsselrolle bei Klimaschutz, Energiewende und besonders der Energieeffizienz zukommt«, erklärte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips gestern in Berlin. Deshalb sei klar, dass sich auch Mieter daran beteiligen müssten, aber als Teil einer »Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Vermietern und Mietern«, sagte Rips und forderte, die Kosten zu dritteln. Vermieter sollten wegen der Wertsteigerung ihrer Objekte ein Drittel übernehmen, ein weiteres Drittel solle der Staat übernehmen, weil die CO2-Reduktion im gesamtgesellschaftlichen Interesse sei. Die derzeitige Regel, wonach Hausbesitzer elf Prozent ihrer Investitionskosten zeitlich unbegrenzt auf die Mieter umlegen dürfen, müsse »dringend abgeschafft werden«. Für die Mieter sei eine so genannte Warmmietenneutralität anzustreben: Mietsteigerungen dürfen dann nicht höher ausfallen als die Einsparungen bei den Heizkosten. Zudem fordert der Verband einen Klimazuschuss beim Wohngeld.

Darüber hinaus sei ein Investitionsprogramm notwendig, »um die Sanierungsrate auf jährlich zwei Prozent zu erhöhen«. Momentan liegt diese Quote bei einem Prozent, die Bundesregierung will diese über das Mietänderungsgesetz und ein Förderprogramm von 1,5 Milliarden Euro verdoppeln. »Diese Mittel reichen nicht aus«, so Rips. Fünf Milliarden Euro seien notwendig.

Kritik übte der Mieterbund auch an weiteren Vorschlägen der Bundesregierung, die in erster Linie die Mieter belasten. So soll laut Referentenentwurf das Recht, bei energetischen Modernisierungen die Miete zu mindern, für drei Monate ausgesetzt werden. »Das halten wir auch verfassungsrechtlich für bedenklich«, sagte der Direktor des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Gleichzeitig entfalle der Härtegrund, die zu erwartende Mieterhöhung nicht bezahlen zu können: Kann der Mieter die Erhöhung nicht bezahlen, muss er ausziehen.

Neben der Kritik an den geplanten gesetzlichen Änderungen fordert der Mieterbund neue Akzente für die Wohnungsbaupolitik. Gerade in Ballungszentren müsste in Neubauten – zu bezahlbaren Mieten – investiert werden, auch seien in den kommenden Jahren rund 100 000 altengerechte Wohnungen notwendig. Der Verband sprach sich zudem für eine Rekommunalisierung von öffentlichen Wohnungsbeständen aus und fordert die Wohngeldkürzungen vom Jahresbeginn zurückzunehmen.

Indes streiten sich auch Bund und Länder über die Kosten der Gebäudesanierung im Rahmen des Energiepaketes. Die Länder fordern, dass der Bund die Kosten für die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung komplett übernimmt. Das geht aus Beschlüssen mehrerer Ausschüsse für die Sitzung des Bundesrates an diesem Freitag in Berlin hervor.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Aufwendungen für Energieeinsparungen bei Wohngebäuden von der Steuer absetzbar sein. Die Förderung hätte laut Gesetzentwurf Steuermindereinnahmen zur Folge, die sich schrittweise über zehn Jahre im Jahr 2022 auf einen Betrag von jährlich über 1,5 Milliarden Euro belaufen würden. Fast 60 Prozent der Steuerausfälle wären laut der Bundesratsvorlage von Ländern und Gemeinden zu tragen.

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