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Bessere Entschädigung für Flug-Passagiere

Fluglinien sollen Schadenersatz zahlen

  • Lesedauer: 2 Min.

Luxemburg (dpa/ND). Bei einem annullierten Flug sollen Passagiere künftig mehr Entschädigung verlangen können. In einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) schlägt die EuGH-Generalanwältin vor, die Rechte von Verbrauchern zu stärken, falls die Fluggesellschaft sie nicht betreut und unterstützt. So sollen Passagiere neben dem Anspruch auf die Rückzahlung des Flugpreises auch verlangen können, dass die Airline ihre Kosten in angemessener Höhe erstattet, wenn der Flug abgesagt wird und der Kunde sich selbst überlassen bleibt.

Im vorliegenden Fall hatten mehrere Familien aus Spanien die französische Fluggesellschaft Air France verklagt. Ihr Flug sollte 2008 von Paris nach Vigo (Spanien) gehen. Das Flugzeug flog wie geplant ab, kehrte aber kurze Zeit später wegen eines technischen Problems nach Paris zurück. Die Airline brachte eine der Familien anderweitig nach Porto/Portugal, von dort nahmen die Leute ein Taxi für 170 Euro nach Hause. Eine andere Familie wartete am Pariser Flughafen und verlangte später 650 Euro pro Person als Ersatz für immaterielle Schäden, die Erstattung der Mahlzeiten am Flughafen und einen zusätzlichen Tag Hundepension für ihren Hund.

Die Generalanwältin ist der Auffassung, dass auch die Rückkehr eines Flugzeugs zum Ausgangsort wegen technischer Probleme wie eine Annullierung zu werten ist. Der Passagier könne den Ersatz seiner Kosten verlangen, wenn die Airline ihn nicht betreue und unterstütze.

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