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Hoffnungslos hinter der Verfassungsfrist

Streit über Wahlrecht geht in die Sommerpause

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (ND). Am Donnerstag wurde zum ersten Mal ein Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Wahlrechts im Bundestag beraten. Das Modell von Union und FDP sieht vor, die bisherige Verrechnung von Stimmen unter den Bundesländern abzuschaffen. Die umstrittenen Überhangmandate sollen erhalten bleiben. SPD und Grüne drohen mit einer Verfassungsklage gegen den Vorschlag.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 das »negative Stimmgewicht« im Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt und eine dreijährige Frist für eine Neuregelung gesetzt. Demnach muss künftig verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen mehr Mandate dadurch bekommt, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erhält. Die Frist für die Reform lief gestern ab.

Die Oppositionsparteien wollen dagegen die Überhangmandate abschaffen bzw. neutralisieren. Da Union und SPD in der Regel nicht mehr wie früher Ergebnisse jenseits der 40-Prozent-Marke erzielen, aber weiterhin fast alle Direktmandate gewinnen, ist die Zahl der Überhangmandate massiv gestiegen. So könnte bei der nächsten Bundestagswahl theoretisch die paradoxe Situation entstehen, dass etwa Rot-Grün einige Prozentpunkte vor Schwarz-Gelb liegt, Union und FDP aber aufgrund von Dutzenden Übergangmandaten für die Union weiter die Regierung stellen können. Kommentar Seite 4

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