Neue Initiative für ein Arbeitsgesetzbuch

Linkspolitiker und Arbeitsrechtler Jens Petermann stellt Papier zur Gesetzesreform vor

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 3 Min.
Das deutsche Arbeitsrecht gilt im internationalen Vergleich als restriktiv und eher arbeitgeberfreundlich. Gewerkschafter, Politiker und Betriebsräte diskutieren nun ein Papier, das das zerfaserte Arbeitsrecht in einem Gesetzbuch vereinen soll.

Auch nach 21 Jahren lässt die in Artikel 30 des Einigungsvertrags über den Beitritt der DDR versprochene Realisierung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuchs auf sich warten. »Diese Bestimmung fristet ein Schattendasein«, bemängelt Jens Petermann, gelernter Arbeits- und Sozialrichter und rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag. Anstatt – wie in vielen Nachbarländern üblich – die Position der Beschäftigten durch die Zusammenfassung der zersplitterten Gesetze und Bestimmungen in einem umfassenden Gesetzeswerk zu stärken, sei im vereinigten Deutschland auch das Arbeitsrecht »von der neoliberalen Wende nicht verschont« geblieben. Es habe sogar noch »eine verschärfte Ausbeutung und Prekarisierung der Beschäftigten befördert«, beklagt Petermann.

Damit will sich der Parlamentarier nicht mehr abfinden. Gemeinsam mit seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Norman Schmidt und dem Arbeitsrechtler Steffen Hultsch hat er einen ausführlichen Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes vorgelegt, das die Mindestbedingungen in Arbeitsverhältnissen regeln soll. Das von der Rosa-Luxemburg-Stiftung unterstützte Papier wurde in der vergangenen Woche bei einer Veranstaltung der Linksfraktion mit Gewerkschaftern und Aktivisten sozialer Bewegungen in Wiesbaden diskutiert. Es soll in einer überarbeiteten Fassung als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Bis dahin hoffen die Autoren auf kritisch-konstruktive Anregungen und Ergänzungen von allen, »denen soziale Grundrechte, Humanismus und Solidarität Grundanliegen und nicht notwendige Übel sind«, so Petermann.

Das Recht auf politischen Streik wollen die Autoren in einem gesonderten Buch zum Arbeitskampfrecht festschreiben. Damit fanden sie in Wiesbaden Zustimmung beim örtlichen IG BAU-Sekretär Veit Wilhelmy, der seit Jahren das vergleichsweise »rückständigste und restriktivste deutsche Streikrecht« anprangert. »Es brodelt überall«, berichtete Jörg Jungmann vom ver.di-Fachbereich Medien über regionale Abwehrkämpfe, branchenübergreifende Bündnisse und die erfolgreiche Verteidigung der 35-Stunden-Woche in der Druckindustrie. Arbeitszeitverkürzung bedeute auch ein Recht auf Arbeit, Leben, Freizeit und Bildung. »Wir müssen gemeinsam auf die Straße raus, sonst ändert sich nichts«, gab Karl-Heinz Michel (IG BAU) zu bedenken. Andere machten sich dafür stark, die Rechte Erwerbsloser in ein Arbeitsgesetzbuch aufzunehmen. Anstatt sich »isoliert voneinander mit kleinkariertem sachfremdem Mist zu beschäftigen«, sollten die Aktivisten in Gewerkschaften, Bewegungen und linken Parteien die Missstände gemeinsam bekämpfen, mahne Marjana Schott von der hessischen Linksfraktion an.

Die Verfasser haben in ihrem Entwurf viele Erfahrungen und aktuelle Rückschritte in der Arbeitswelt aufgegriffen und daraus Konsequenzen gezogen – so etwa Skandale um die Leiharbeit bei Schlecker, Hungerlöhne oder die Kündigung der Kassiererin Emmely wegen zweier Pfandbons. Sie wollen einen Mindestlohn von zehn Euro in der Stunde ebenso gesetzlich festschreiben wie die 35-Stunden-Woche als Regelarbeitszeit, ein Verbot von Leiharbeit und den Verzicht auf Bagatell- und Verdachtskündigungen.

Zur Zersplitterung der Gesetze und Bestimmungen komme für Beschäftigte erschwerend hinzu, dass deutsches Arbeitsrecht weitgehend Richterrecht sei, sagte Hultsch. Gerichtsurteile orientierten sich Tag für Tag an über 30 000 Entscheidungen. Dadurch sei das Recht für Beschäftigte »völlig unüberschaubar«.

Mit dem Papier wollen die drei Juristen auch eine Alternative zum Entwurf eines von der Bertelsmannstiftung vorgelegten Arbeitsvertragsgesetzes aufzeigen. Dieses enthalte unternehmerfreundliche Regelungen und Rückschritte für Beschäftigte, kritisiert Petermann. Dazu gehörten mehr Flexibilität und Befugnisse für Unternehmer bei der Anordnung von Überstunden und Kurzarbeit und die Möglichkeit endloser Kettenbefristungen von Arbeitsverträgen. Zudem soll nach dem Willen seiner Autoren der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten entfallen und in Großbetrieben aufgeweicht werden.

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