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Wahlen zum Folketing

  • Lesedauer: 1 Min.

Insgesamt 4,1 Millionen Dänen sind am heutigen Donnerstag aufgerufen, über die Besetzung der 179 Parlamentssitze zu entscheiden. Jeweils zwei Mandate entfallen auf Grönland und die Färöer-Inseln, deren Abgeordnete nehmen traditionell nicht an der Mehrheitsbildung im Parlament (Folketing) teil. Die Sperrklausel liegt bei zwei Prozent.

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre, allerdings kann der Ministerpräsident innerhalb der Wahlperiode Neuwahlen ausschreiben, wenn er dies als politisch erforderlich oder vorteilhaft erachtet. Er muss Neuwahlen ausschreiben, wenn gegen die Regierung im Folketing ein Misstrauensantrag gestellt wird.

Können weder Regierungskoalition noch Opposition bei der Wahl eine Mehrzahl erreichen, muss in der sogenannten Königinnenrunde sondiert werden, welche künftige Minderheitsregierung auf die parlamentarische Mehrheit von 90 Mandaten bauen kann. Bei klarer Mehrheit bestätigt Königin Margrethe II. als Staatsoberhaupt formell mit einem Empfang die neue Regierung bereits wenige Tage nach der Wahl. (ak)

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