Wer haftet, wenn etwas zu Bruch geht?
Handwerkerleistungen
Finanziell eingrenzen lässt sich das Risiko mit einer Gewerbehaftpflichtversicherung, wie Tanja Cronenberg von der ERGO Versicherungsgruppe erklärt.
Was passiert, wenn ein selbstständiger oder angestellter Handwerker einen Schaden verursacht?
In der Regel müssen Selbstständige und Unternehmer für Schäden haften, die sie oder ihre Angestellten gegenüber Dritten verursachen - und das in unbegrenzter Höhe. Fällt etwa einem Maler der Farbeimer um und der Inhalt ergießt sich über den Teppich des Kunden, mag der Schaden noch relativ gering sein. Löst sich aber zum Beispiel ein unsachgemäß verlegtes Rohr und das ausströmende Wasser zerstört ein ganzes Büro samt Einrichtung, können erhebliche Kosten entstehen. Handwerksbetriebe, die dann keine Gewerbehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, riskieren ihre Existenz. Sie müssen den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Eine private Haftpflichtversicherung reicht also nicht aus?
Manche privaten Haftpflichtversicherungen versichern in einem gewissen Rahmen Sachschäden, die man am Arbeitsplatz Kollegen zufügt. Ansonsten deckt eine solche Police selbst verschuldete Schäden nur im privaten Bereich ab. Schädigt man während der Arbeit jedoch einen Kunden, kommt nur eine entsprechende Gewerbehaftpflichtversicherung des Handwerksbetriebes auf. Der Versicherer begleicht im Fall der Fälle übrigens nicht einfach nur die finanziellen Forderungen Dritter, sondern prüft auch, ob diese gerechtfertigt sind. Falls nicht, so wehrt der Versicherer die ungerechtfertigten Forderungen ab und übernimmt die entstehenden Rechtskosten.
Schützt eine Gewerbehaftpflicht gegen alle Schäden, die im Arbeitsalltag passieren können?
Jedes Gewerbe hat andere Ansprüche an eine Haftpflichtversicherung. Daher bieten Versicherer unterschiedliche Verträge an, die die branchenspezifischen Risiken der unterschiedlichen Gewerbe abdecken. Ein Lackierer, der mit giftigen Stoffen hantiert, sollte sich besonders gegen Umweltschäden schützen. In anderen Branchen können wiederum sogenannte Vermögensschäden entstehen, die in manchen Gewerbehaftpflichtverträgen mitversichert sind. Handwerksbetriebe sollten unbedingt mit Hilfe eines Versicherungsexperten sicherstellen, dass sie gegen alle Eventualitäten geschützt sind.
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