Vertretung von 500 Millionen Bürgern

EU-Parlament

  • Lesedauer: 2 Min.

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der 27 EU-Länder. Mit seinen 754 Abgeordneten ist es das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Es kontrolliert andere EU-Institutionen wie die Kommission und verabschiedet einen Großteil der EU-Gesetze. Dabei arbeitet es mit dem Rat zusammen, dem Gremium der EU-Regierungen. Die Europaabgeordneten werden alle fünf Jahre gewählt. Offizielle Sitze des Parlaments sind Straßburg und Brüssel.

Durch den Vertrag von Lissabon hat das Parlament seit Ende 2009 mehr Verantwortung und entscheidet in vielen Fällen gleichberechtigt mit dem Rat. Zu den wichtigsten Rechten des Parlaments gehört die Entscheidung über den EU-Haushalt. Auch die Mitglieder der EU-Kommission können nicht ohne Zustimmung des Parlaments ernannt werden.

Der Präsident vertritt das Parlament nach außen, leitet sämtliche Arbeiten des Gremiums und die Debatten in den Plenartagungen. Er unterzeichnet den Haushaltsplan der EU ebenso wie neue Gesetze. Die Abgeordneten wählen den Präsidenten für zweieinhalb Jahre. Die beiden größten Fraktionen - Christ- und Sozialdemokraten - teilen sich jeweils die Präsidentschaft in einer Legislaturperiode. In der ersten Hälfte der seit Sommer 2009 laufenden Legislatur stand der Pole Jerzy Buzek (Konservative) dem Parlament vor; an der heutigen Wahl von Martin Schulz (Sozialdemokraten) zum Präsidenten bestehen kaum Zweifel.

Kurz vor Jahreswechsel hatte sich zudem der spanische Europaabgeordnete Willy Meyer (Vereinigte Linke) als möglicher Kandidat der Linksfraktion GUE/NGL ins Gespräch bringen lassen. Die Mehrheit der Fraktion hat sich jedoch gegen einen eigenen Bewerber ausgesprochen.

(dpa/nd)

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