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Behinderung bei Bildung?
Kampagne für jugendliche Flüchtlinge / Rena Huseinova ist Sprecherin der 2005 gegründeten Initiative Jugendliche ohne Grenzen (JoG)
nd: Was ist das Ziel der gestern gestarteten Kampagne Bildung(s)los?
Huseinova: Wir wollen damit anlässlich der in Berlin tagenden Kultusministerkonferenz die Forderung nach freier Bildung und Ausbildung für alle Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus erreichen.
Wer unterstützt die Kampagne?
In dem Bündnis sind unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der AWO Bundesverband, die Grüne Jugend, die Jusos, Flüchtlingsräte und Migrantenselbstorganisationen vertreten. Unterstützt werden wir auch von Bildungsexperten wie Lothar Krappmann, der bis Frühjahr 2011 Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes war und im Max-Planck-Institut für Bildungsforschung tätig ist. Er betont die Bedeutung der Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund für ihre Bildungschancen.
Wo bestehen in Deutschland bisher die Hürden beim Bildungszugang dieser Jugendlichen?
Viele Flüchtlinge sind sehr isoliert in Heimen untergebracht. Durch die Residenzpflicht und Wohnrechtsauflagen werden sie gehindert, den Landkreis des für sie zuständigen Ausländeramtes zu verlassen. Dadurch können Jugendliche in zahlreichen Fällen Schulen, Ausbildungs- oder Praktikumsplätze nicht erreichen. Davon sind bundesweit ca. 47 000 Kinder und Jugendliche betroffen. Die offiziellen Stellen, wie aktuell die Kultusministerkonferenz, betonen einerseits, wie wichtig eine Ausbildung für die Jugendlichen ist, anderseits erteilen die Ausländerbehörden Ausbildungs- Arbeits- und Studienverbote, das ist doch absurd.
Gibt es dabei Unterschiede in den Bundesländern?
Ja, in einigen Bundesländern wie in Berlin gibt es erkennbare Versuche, die Bildungsmöglichkeiten für alle Jugendlichen umzusetzen. Besonders restriktiv ist die Situation in Niedersachsen. Aktuell ist uns ein Geschwisterpaar bekannt, dass einen Ausbildungsplatz nicht antreten kann, weil das Ausländeramt keine Beschäftigungserlaubnis gibt.
Sind Ihnen Fälle bekannt, wo sich Jugendliche über das Verbot hinweggesetzt haben, um an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen und deswegen bestraft wurden?
Nein, das Problem ist, dass die Einstellung mit bestimmten Kriterien verbunden ist. Kein Arbeitgeber oder Bildungsträger stellt Jugendliche ein, wenn das Ausländeramt nicht zustimmt. Das gilt übrigens auch für unbezahlte Praktika. Es handelt sich also hier um eine massive Benachteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Was ist im Rahmen der Kampagne geplant?
Wir haben am 8. März der Kultusministerkonferenz unseren Forderungskatalog übergeben. Dafür werden auf unser Kampagnenhomepage www.bildung.jogspace.net Unterschriften gesammelt. Über weitere Schritte entscheiden wir auf unserer Bildungskonferenz, die wir parallel zur Kultusministerkonferenz an der Humboldt-Universität in Berlin veranstalten.
Interview: Peter Nowak
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