Verdächtige Einstellung

Thüringen überprüft Bewerber für den öffentlichen Dienst auf »extremistische« Mitgliedschaften

In Thüringen werden Bewerber für den öffentlichen Dienst einem sonst nur noch in Bayern üblichen Gesinnungstest unterzogen. Beurteilt wird ihre Verfassungstreue anhand einer Liste von Organisationen, die der Freistaat für extremistisch erklärt. Eine Bürgerrechtsorganisation ist empört und fordert Aufschluss, warum sie auf die Liste gekommen ist.

Wer in Thüringen ein Referendariat beginnen möchte, kann sich auf der Internetseite des Justizministeriums über die Voraussetzungen informieren. Neben einem Antragsformular und einer Gesundheitserklärung findet der Interessierte dort einen »Runderlass der Thüringer Landesregierung über die Prüfung der persönlichen Eignung für den öffentlichen Dienst« aus dem Jahr 1992. Dieser belehrt den Nachwuchsjuristen - wie alle anderen Bewerber für einen Job im Thüringer Landesdienst - über die Pflicht zur Verfassungstreue und listet Organisationen auf, bei denen aus Sicht des Freistaats Zweifel bestehen. Wer dort Mitglied ist oder war, den nimmt das Land ganz genau unter die Lupe. Und das bedeutet: Anfrage bei Verfassungsschutz und Stasiunterlagenbehörde.

Auf der 20 Jahre alten Liste finden sich diverse »rechtsextremistische Organisationen« und ebenso viele, die dem linken politischen Spektrum zugeordnet werden: kommunistische wie die DKP, antifaschistische wie die VVN-BdA, die gewaltfreien Anarchisten rund um die Zeitschrift »Graswurzelrevolution« wie auch »Autonome«, was genau genommen gar keine feste Gruppe ist. Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue ergeben sich demnach aber auch aus der früheren Mitgliedschaft in einer DDR-Massenorganisation - etwa in der FDJ oder im FDGB, im Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter oder in der Volkssolidarität.

Vor kurzem erfuhr die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), dass auch sie in Thüringen auf dem Gesinnungsindex steht. Warum, ist Rechtsanwältin Ursula Mende schleierhaft. Die Bundesgeschäftsführerin der Vereinigung, die in dem Verzeichnis als »linksextremistisch beeinflusste Organisation« geführt wird, ist empört über die hoheitliche Verdachtserklärung. »Das ist grob verfassungswidrig.« Die 1972 gegründete Juristenorganisation gibt seit Jahren den renommierten Grundrechtereport mit heraus, der Verfassungsverstöße von staatlichen Instanzen dokumentiert. Sie wirft dem Freistaat Rufschädigung vor. Mende fühlt sich an die Berufsverbotspraxis der 70er Jahre erinnert. »Hier steht der Kalte Krieg wieder auf«, sagt sie.

Anfang März verlangte die Juristenvereinigung in einem Brief an die Thüringer Staatskanzlei Auskunft, auf welcher Basis die zweifelhafte Qualifikation erfolgt ist und ob sie vom Landesverfassungsschutz beobachtet wird. Auf eine Antwort wartet sie bis heute.

Auch die Volkssolidarität ist erstaunt. Immerhin hätten Thüringer Ministerpräsidenten von Bernhard Vogel bis Christine Lieberknecht mehrfach ihre Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Volkssolidarität zum Ausdruck gebracht. Wenn die Verfassungstreue von Bewerbern wegen der Mitgliedschaft in der Volkssolidarität angezweifelt werde, »dann erscheint mir dies im Jahre 2012 als unangebracht und dringend revisionsbedürftig«, erklärt Frank-Michael Pietzsch, Vizepräsident und Thüringer Landesvorsitzender des Sozialverbands.

Die schwarz-rote Landesregierung will sich in der Sache nicht festlegen. Man werde »prüfen«, inwiefern der Runderlass noch »zeitgemäß« ist, heißt es auf »nd«-Anfrage in der Staatskanzlei. Dort verweist man auch auf eine Anfrage der LINKEN zum selben Thema. Die werde bis 24. April beantwortet. Zuständig ist das CDU-geführte Innenministerium.

Bisher war ein Gesinnungstest mit Fragebogen und Liste nur von Bayern bekannt. Aber selbst Bayern hat seine Liste für den öffentlichen Dienst inzwischen überarbeitet und beispielsweise die Volkssolidarität gestrichen. Die Bürgerrechtsorganisation VDJ hält das ganze Verfahren für unhaltbar. Nach einer EU-Richtlinie gegen Diskriminierung sei eine derartige Einstellungspraxis und Erhebung über Organisationszugehörigkeiten bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst verfassungsrechtlich nicht mehr zulässig. Vor allem aber wollen die demokratischen Juristen den »Makel der Liste« loswerden. Der Verein hofft auf eine politische Lösung, behält sich aber eine Klage vor.

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