Dösen ohne Düsen
Bundesverwaltungsgericht verbietet Nachtflüge am Frankfurter Flughafen
Vor einigen Monaten hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof die Nachtflüge beanstandet. Sie ließen dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Anwohner zu wenig Schutz. Das BVG bestätigte dies gegen die Revision der Landesregierung. Die muss nun den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau nachbessern.
Ausbaugegner begrüßten das Urteil und bekräftigten ihre Forderung nach einem Baustopp am Flughafen. Nicht alle waren indes zufrieden. »Die Nacht ist nach wie vor um fünf rum. Deshalb werden wir den Kampf weiterführen«, sagte Musterkläger Adolf Herrlein. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kündigte an, das Nachtflugverbot umsetzen zu wollen. Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) sagte, die Vorgaben des Gerichts für den Schutz der Nachtruhe müssten nun konkretisiert werden. Die Bundesregierung lehnte ein generelles Nachflugverbot am Mittwoch ab.
Für den im Bau befindlichen Berlin-Brandenburger Großflughafen Willy Brandt könnte das Urteil interessant werden. Hier gilt das Flugverbot ebenfalls bis 5 Uhr, beginnt aber erst um 0 Uhr. Der Sprecher der Berliner Flughafengesellschaft betonte laut dpa am Mittwoch flugs, für die Hauptstadt gelte ein sehr »anwohnerfreundlicher Kompromiss«. Auch die Berliner CDU sah nach dem Leipziger Urteil keine Auswirkungen für die Hauptstadt. Anders sahen das die Brandenburger Konservativen. Fünf Stunden Nachtschlaf seien zu gering. Die Aufforderung des Umweltbundesamtes, Flüge zwischen 22 und 6 Uhr generell zu verbieten, müssten bewertet werden, sagte sie laut dpa.
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