»Sturm 34« vor Gericht

Neuverhandlung gegen Mitglieder rechter Kameradschaft

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 3 Min.
Zum zweiten Mal steht der harte Kern der Kameradschaft »Sturm 34« vor Gericht - die diesmal als kriminelle Vereinigung eingestuft werden soll.

Im wieder aufgerollten Prozess gegen fünf Mitglieder der Neonazi-Kameradschaft »Sturm 34« drängen die Verteidiger auf milde Strafen. Sie verwiesen zur Begründung auf die sehr lange Verfahrensdauer. Zudem hätten sich die Angeklagten in den fünf Jahren, seit die Kameradschaft vom sächsischen Innenministerium verboten wurde, von der rechtsextremen Szene gelöst und bürgerliche Existenzen aufgebaut. In zwei Fällen wurde sogar die Einstellung des Verfahrens verlangt. Seit der Aufhebung eines ersten Urteils des Dresdner Landgerichts durch den Bundesgerichtshof seien mehr als zweieinhalb Jahre vergangen, seit den angeklagten Taten gar sechs Jahre, sagte Rechtsanwältin Ines Kilian. Ihr Mandant lebe in einem »lang andauernden Schwebezustand« als »Folge von staatlich verschuldeter Verzögerung«.

In dem Verfahren müssen sich die fünf Männer, die heute zwischen 23 und 44 Jahre alt sind, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten. Drei sind zudem wegen schwerer Körperverletzungsdelikte angeklagt. Für diese waren sie vom Landgericht Dresden im August 2008 bereits zu Jugendstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren verurteilt worden, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Die damalige Kammer sprach sie aber vom Vorwurf frei, bei der Bildung einer kriminellen Vereinigung mitgewirkt beziehungsweise dieser angehört zu haben. Der Bundesgerichtshof folgte dieser Einschätzung nicht. Er befand Ende 2009, es habe eine ausreichende organisatorische Struktur sowie eine gemeinsame politisch-ideologische Grundhaltung gegeben. Das Verfahren wurde zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Dresdner Landgerichts zurückverwiesen.

Die im März 2006 in Mittweida gegründete Kameradschaft »Sturm 34« hatte sich zum Ziel gesetzt, in der Stadt und ihrer Umgebung eine »national befreite Zone« zu errichten, wie es in der Anklage heißt. Durchgesetzt werden sollte das durch Gewalt gegen Linke, Punks oder Ausländer. Durch regelmäßige Patrouillenfahrten, die als »Skinhead-Kontrollrunden« bezeichnet wurden, sollte Angst verbreitet und Macht in der Bevölkerung demonstriert werden. Im Jahr 2007 verbot das sächsische Innenministerium die Kameradschaft und löste sie auf.

Zuvor hatten Mitglieder nach Erkenntnissen der Ermittler mehrere teils brutale Überfälle auf missliebige Personen verübt. So wurde zu Himmelfahrt 2006 nachts eine Gruppe von acht angeblichen »Ökos« an der Mittweidaer Torfgrube angegriffen. Neun Tage später fielen mehr als 20 Neonazis an einer Tankstelle in Stollberg über einen jungen Mann her, verletzten ihn erheblich und zerschlugen sein Auto. Im Juni 2006 wurde ein Dorffest in Breitenborn überfallen, weil sich dort Punks aufhielten. Die Gruppe trat laut Anklage in militärischer Formation und martialisch gekleidet auf. Bei dem Überfall wurden neun Gäste verletzt.

Besonders den Opfern der Taten müsse es »wie ein Hohn« vorkommen, dass erst nach so langer Zeit das Revisionsverfahren beginne, sagte Kerstin Köditz, LINKE-Abgeordnete im Landtag. Die »Unfähigkeit« des Gerichts sei dafür mitverantwortlich, dass etliche Ex-Mitglieder im »Sturm 34« weiter in Neonazistrukturen aktiv seien, etwa in Limbach-Oberfrohna.

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