Frühzeitig über die Einreisebestimmungen informieren

Reisepassbestimmungen für Kinder

  • Lesedauer: 2 Min.
Im nd-ratgeber vom 9. Mai wurde an dieser Stelle darüber informiert, dass ab 26. Juni 2012 für Auslandsreisen für jedes Kind ein eigenes Reisedokument erforderlich ist. Vermerke im Pass der Eltern genügen dann nicht mehr.

Dazu Sabine Fischer-Volk, Juristin von der Verbraucherzentrale Brandenburg: »Kindern ohne gültigen Pass kann im Ausland die Einreise verweigert werden. Damit Airlines oder Veranstalter nicht plötzlich bei der Abreise die Mitnahme der Kinder in den Urlaub verweigern, sollten sich Reisende frühzeitig über die Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes informieren und besonders bei kurzfristigen Buchungen auf gültige Reisedokumente achten.«

Für Kinder kommt je nach Reiseland und Alter ein Kinderreisepass, ein elektronischer Reisepass (ePass) oder bei Reisen in EU-Länder auch ein Personalausweis infrage. »Reisen die Sprösslinge mit den Großeltern oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil, sollten sie für Notfälle unbedingt eine Personensorgevollmacht der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten im Gepäck haben«, rät Fischer-Volk und verweist darauf, dass einige Länder das sogar bei der Einreise verlangen. Denn bräuchten die Kinder beispielsweise eine ärztliche Versorgung vor Ort, müssen die Reisebegleiter entsprechende Vollmachten haben.

Welche Einreisebestimmungen in welchem Land genau gelten, erfahren interessierte Verbraucher im Detail auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de und bei der Passstelle ihres Einwohnermeldeamtes. Darüber hinaus sind aber auch Reiseveranstalter verpflichtet, Urlauber nachweislich vor Vertragsschluss je nach Buchungsweg im Katalog oder auf der Internetseite und bei Vertragsschluss im Reisebüro sowie in der Reisebestätigung über Pass- und Visumerfordernisse im Reiseland zu informieren Dazu gehören auch Einreisevorschriften für nicht mit den Eltern reisende Kinder sowie dazu gehörige Beantragungsfristen und Beantragungsstellen.

»Bei korrekter Information durch Veranstalter und Reisebüro müssen Urlauber durch eigene Versäumnisse entstehende Zusatzkosten für eine Eilbeschaffung der Dokumente bezahlen und können natürlich auch eine selbst verursachte Verspätung nicht vom Reisepreis abziehen«, klärt die Verbraucherschützerin auf. Das gilt erst recht für Rucksacktouristen, die sich ohnehin selbst informieren müssen, weil Airlines nicht wie Reiseveranstalter zur Beratung dazu verpflichtet sind.

Über weitere Rechte und Pflichten klärt der Ratgeber der Verbraucherzentralen »Ihr Recht auf Reisen« zum Preis von 4,90 Euro auf.

Individuellen Rat in den Verbraucherberatungsstellen nach Terminvereinbarung unter (01805) 00 40 49 jeden Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr (14 Cent/min im deutschen Festnetz, mobil maximal 42 Cent/min) oder am Beratungstelefon unter (09001) 775 770 von montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend).

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