Bestraft für zwei Worte

Trotz Energiewende verurteilen Gerichte Atomkraftgegner für den Aufruf zum Protest

Der Streit ums »Schottern« der Castorstrecke ist noch nicht entschieden. Allein für den Aufruf zu der Aktion verhängen Gerichte Geldstrafen. Atomkraftgegner wollen das nicht auf sich sitzen lassen.

Wegen des Aufrufs zum »Schottern« der Castorgleise wurde ein 41-jähriger Atomkraftgegner aus Lüneburg zu einer Geldstrafe verurteilt. Olaf Meier hatte beim Atommülltransport 2010 ins niedersächsische Gorleben bei einer Demonstration seine Rede mit den Worten beendet: »Atomausstieg ist Handarbeit! In diesem Sinne: Castor Schottern«. Damit war gemeint, Steine aus der Castorstrecke zu holen, um damit den Atommülltransport zum Stoppen zu zwingen. Das Amtsgericht Lüneburg sieht in den beiden Worten eine »öffentliche Aufforderung zu einer Straftat« und verurteilte den Mann nun zu 16 Tagessätzen.

Für Meier ist die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehbar. Atomkraftgegner werden verknackt, aber die Atomindustrie dürfe - trotz der Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima - weiterhin »Profite mit der höchst gefährlichen Atomtechnologie machen«. Er verzichtet dennoch auf Widerspruch und wird die 300 Euro zahlen.

Für zwei Mitglieder der LINKEN in Wilhelmshaven ist das letzte Wort hingegen noch nicht gesprochen. Sie wollen eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts anfechten, das sie Ende Mai zu 30 und 70 Tagessätzen verurteilt hatte. Grund für die happige Strafe: Die beiden hatten im vergangenen Jahr an ihrem Infostand Plakate der Kampagne »Castor? Schottern!« aufgehängt. Und zwar nicht zum ersten Mal. Ein Verfahren wegen desselben »Vergehens« war jedoch vom Amtsgericht eingestellt worden. Umso überraschter sind sie nun.

Auch der Streit über die Strafbarkeit der Schottern-Erklärung ist noch nicht entschieden. Rund 2000 Menschen hatten im Jahr 2010 im Internet ihre Sympathie für die Aktion erklärt. Die Polizei reagierte mit rund 1800 Ermittlungsverfahren gegen Unterzeichner, die Staatsanwaltschaft drohte mit saftigen Freiheitsstrafen. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Vielmehr will sie die Aktenberge vom Tisch haben und bietet Unterzeichnern an, auf die Klage zu verzichten, wenn sie einen kleinen Betrag an einen Verein überweisen. Aus Sicht der Schottern-Kampagne ein Beweis, dass es bei den Strafandrohungen vor allem um Abschreckung ging.

Eine Handvoll Aktivisten zahlte. Viele Unterzeichner meldeten sich auf Schreiben der Polizei aber gar nicht erst zurück. Rund 450 Verfahren wurden deshalb eingestellt, weil nicht eindeutig herausgefunden werden konnte, wer sich hinter der Unterschrift verbirgt.

Andere Atomkraftgegner wollen die Sache hingegen nicht sang und klanglos abhaken und einen richtigen Freispruch erreichen. Sie lassen es deshalb auf einen Prozess ankommen. Ein erster Atomkraftgegner wurde im März verurteilt, in zwei Wochen steht ein weiterer Schottern-Aufrufer in Lüneburg vor Gericht. Auch Bundestagsabgeordnete der LINKEN wollen die Frage juristisch klären lassen. Sie haben das Einstellungsangebot abgelehnt, die Staatsanwaltschaft will die Aufhebung ihrer Immunität beantragen. Die Kampagne »Castor? Schottern!« sammelt Spenden zur Unterstützung. Wie viel sie noch brauchen werden, ist unklar. Über 1000 der eingeleiteten Ermittlungsverfahren sind eineinhalb Jahre nach dem Castortransport noch offen.

Auch beim bislang letzten Castortransport ins Wendland im November haben wieder zahlreiche Menschen ihre Solidarität mit den angekündigten Schottern-Aktionen ausgedrückt. Der Text meinte dasselbe, war aber etwas anders formuliert. Die Staatsanwaltschaft dürfte erleichtert gewesen sein. Sie will diesmal keine Verfahren wegen des Aufrufs einleiten, heißt es.

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