Sechs Verfassungsklagen: Wer sind die Kläger?

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Neben der Linkspartei gibt es fünf weitere Klägerinnen und Kläger gegen den permanenten Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt, die am Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurden:

Der Verein Mehr Demokratie e .V. hat mit Unterstützung des Leipziger Professors für Staatsrecht, Christoph Degenhart, und der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die den Verein dann in Karlsruhe vertreten, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Nach Angaben von Mehr Demokratie stehen hinter der Klage rund 12 000 Bundesbürger und -bürgerinnen.

Das von Mehr Demokratie gegründete Bündnis »Europa braucht mehr Demokratie« führt die Klage. Däubler-Gmelin spricht bei ESM und Fiskalpakt von einem »doppelten Demokratieabbau«. Zum einen würden »unwiederbringlich Haushaltskompetenzen und Souveränitätsrechte des Bundestags nach Brüssel abgegeben«. Zum anderen laufe die Ratifizierung »völlig hektisch« und an der Bevölkerung vorbei. Der Verein sammelt weitere Unterstützer. Täglich würden hunderte Prozessvollmachten eingehen von Menschen, die ihre Rechte als EU-Bürger verletzt sähen, sagte der Staatsrechtler Degenhart. Hauptziel dieser Initiative ist ein Volksentscheid über die Verträge.

Der Bundestagsabgeordnete, CSU-Urgestein Peter Gauweiler schickte seine Klage per Boten zum BVerfG, wo sie zu Beginn der Geisterstunde am frühen Samstagmorgen ankam. ESM und Fiskalpakt würden »in schwerwiegender Weise gegen das Demokratieprinzip verstoßen«, sagte Gauweiler in einer Pressemitteilung. Er hat - wie die LINKE - gleich zwei Klagen auf den Weg gebracht, die vom Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek vertreten werden: eine im Organstreitverfahren, weil er seine Rechte als Bundestagsabgeordneter beschnitten sieht, und die andere als Bürger im Wege der Verfassungsbeschwerde. Zunächst geht es um eine Einstweilige Anordnung, mit der Karlsruhe Bundespräsident Joachim Gauck untersagen könnte, die Gesetze zu unterzeichnen. Das könnte drei Wochen dauern. Danach müssten die Richterinnen und Richter grundsätzlich über die Verfassungsmäßigkeit des ESM entscheiden, was mehrere Monate dauern könnte.

Ebenfalls den Weg nach Karlsruhe beschritt eine Gruppe von Professoren um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider. Er ist beim BVerfG kein Unbekannter. Seit Mitte der 1990er Jahre hatte Schachtschneider unter anderem gegen die Einführung des Euro, in Zusammenhang mit dem Lissabonvertrag sowie gegen die Griechenlandhilfen im Rahmen der Eurokrise im Jahr 2010 Klage eingereicht. Er gilt als Rechtskonservativer und war in den letzten Jahren auch durch Vorträge und Publikationen aufgefallen - etwa bei der als rechtsextrem geltende »Bürgerbewegung Pro Köln« oder in der rechtskonservativen Zeitung »Junge Freiheit«.

Geklagt hat des Weiteren Sarah Luzia Hassel-Reusing hat geklagt. Auch sie ist keine Unbekannte, hatte bereits gegen den EU-Reformvertrag Klage geführt. Sie gilt ebenfalls als dem rechtskonservativen Lager zugehörig. Der oder die sechste Klägerin ist laut dpa namentlich nicht bekannt.

Die Bundesregierung hatte ihrerseits vor der Gesetzes-Verabschiedung bereits eine »Schutzschrift« beim BVerfG eingereicht, in der sie ihre Argumentation ausbreitet. Derartige Schutzschriften sind üblich, wenn eine Eilentscheidung ansteht. So soll verhindert werden, dass das Gericht die Argumente der Gegenseite nicht berücksichtigt. jme

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