Witwe von KZ-Opfer erstreitet Beihilfe

NRW bietet Vergleich an

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Düsseldorf (nd-Meier/Agenturen) Ein seit über drei Jahren währender, für viele obszön anmutender Rechtsstreit fand gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht ein Ende: Eva B., Witwe des 2009 verstorbenen Auschwitz-Überlebenden Anton B., erhält zwar nicht wie erhofft eine Hinterbliebenenrente, wohl aber wird das Land NRW ihr eine lebenslange Beihilfe von monatlich 600 Euro zahlen und überprüfen, ob es die Kosten für die Krankenversorgung der 62-Jährigen übernimmt. Auf diesen Vergleich einigten sich die Anwälte der Klägerin und des Landes.

Nach dem Tod ihres Mannes hatte Eva B. eine Hinterbliebenenrente im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnte diesen Antrag jedoch ab und behauptete zudem, Anton B. habe zu Unrecht Opferrente bezogen. Einen Zusammenhang mit dem KZ-Aufenthalt und dem schweren Herzleiden Anton B.s vermochte ein von der Behörde eigens in Auftrag gegebenes Gutachten nicht mehr zu erkennen. Anton B. musste in Auschwitz jahrelang Zwangsarbeit leisten, sein Vater und alle zehn Geschwister wurden im KZ ermordet.

Der Zentralrat Deutscher Roma und Sinti, der die Klage unterstützte, zeigte sich über den gestrigen Vergleich zufrieden. Gleichwohl betonte sein Vorsitzender Romani Rose, er hoffe, die Behörden würden in Angelegenheiten der Hinterbliebenen von KZ-Opfern künftig andere Maßstäbe anlegen. Die Berücksichtigung eines Verfolgungsschicksals müsse im Vordergrund stehen, forderte Rose.

LINKE-Landesvorstandsmitglied Jürgen Aust erinnert daran, dass »die Witwen von NS-Verbrechern nach dem Krieg ohne Probleme eine Hinterbliebenenrente erhielten«, während Eva B. unter einer rot-grünen Landesregierung um ihre Ansprüche habe kämpfen müssen. Die Rechtslage sei »derzeit in mancher Hinsicht nicht gerecht«, betonte selbst Düsseldorfs Regierungspräsidentin Anne Lütkes, die jener Bezirksregierung vorsteht, die Eva B.s Antrag abgelehnt hatte. Seite 6

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