Künftig mehr Geld von den Pflegekassen

Pflegegeld für Menschen mit psychischen Erkrankungen

  • Lesedauer: 3 Min.
Im Sommer hat der Bundestag mit der Pflegereform auch höhere Leistungen für »Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz« beschlossen. (Siehe auch nd-ratgeber vom 22. August 2012 zur Pflegereform 2013.)

So sollen Betroffene ohne Pflegestufe erstmals 120 Euro Pflegegeld zur freien Verfügung oder 225 Euro für ambulante Hilfen bekommen. Diese Leistungen gibt es zusätzlich zu den heute schon möglichen 100 oder 200 Euro monatlich für Betreuungsleistungen.

Jene, die bereits eine Pflegestufe haben, bekommen auch mehr Geld: In der Pflegestufe I wird das Pflegegeld um 70 Euro, das Budget für professionelle Dienste um 215 Euro aufgestockt. In Pflegestufe II beträgt das Plus 85 beziehungsweise 150 Euro monatlich.

Wie aber werden »Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz« definiert? Das sind zunächst die rund 1,7 Millionen an Demenz Erkrankten. Doch nicht nur sie, wie aus einer entsprechenden Richtlinie der Spitzenverbände der gesetzlichen Kassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung von 2008 hervorgeht.

Demnach beziehen sich die Leistungen auch auf »Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen«. Entscheidend sind dabei nicht bestimmte Krankheitsbilder, sondern der tatsächliche Hilfebedarf. Dafür wurde ein spezielles Begutachtungsverfahren entwickelt, bei dem auch die Besonderheiten psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen zu berücksichtigen sind.

Wer bekommt die Leistung, wo ist sie zu beantragen?

Um Leistungen zu bekommen, muss dauerhaft ein täglicher Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf bestehen. »Dauerhaft« bedeutet ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten.

In der Regel können die Betroffenen den Antrag auf diese zusätzlichen Leistungen nicht selbst stellen. Hier müssen Angehörige oder Betreuer aktiv werden. Um das Verfahren gleich in die richtigen Bahnen zu lenken, sollten sie sich zuvor beraten lassen. Ansprechpartner ist bei gesetzlich Versicherten die jeweilige Pflegekasse. Auch Pflegestützpunkte können diese Aufgabe übernehmen.

Für privat Versicherte ist allein die Compass-Pflegeberatung zuständig. Beratungstermine können kostenfrei telefonisch unter (0800) 101 88 00 vereinbart werden. Die Berater informieren über die Besonderheiten der Begutachtung und sind bei der Antragstellung behilflich. Sie wissen zudem, welche Einrichtung das entsprechend qualifizierte Personal für die Betreuung der Betroffenen hat.

Die Beratung ist sowohl für gesetzlich wie privat Versicherte kostenfrei. Die Richtlinie ist unter www.gkv-spitzenverband.de im Internet zu finden.

UWE STRACHOVSKY


AOK Plus vorn

Trotz des gesetzlich festgelegten Leistungskatalogs unterscheiden sich die Krankenkassen erheblich. So untersuchte das Deutsche Institut für Service-Qualität, welche der 20 größten gesetzlichen Krankenkassen am besten für unterschiedliche Zielgruppen geeignet sind.

Das Ergebnis: Für Familien ging AOK Plus als beste Krankenkasse hervor. Die Kasse überzeugte mit dem besten Service und erzielte ein Leistungsergebnis, das über dem Durchschnitt der Mitbewerber lag. Rentner sind am besten bei SBK Siemens BKK aufgehoben. Die Kasse punktete mit umfassendem Angebot an Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke. Für alleinstehende Männer und Frauen zeigte Techniker Krankenkasse (TK) das beste Ergebnis aufgrund alternativer Behandlungsmethoden und eines attraktiven Bonusprogramms. epd/nd

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