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PLO drängt auf Verhandlungen

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Im Oslo-Abkommen zwischen Israel und der PLO, unterzeichnet am 13. September 1993 in Washington, war indes Einverständnis darüber konstatiert worden, daß Verhandlungen über den dauerhaften Status u.a. von Jerusalem „sobald wie möglich, jedoch nicht später als mit- Beginn des dritten Jahres der Übergangsperiode“ beginnen sollten. Die PLO drängt jetzt darauf, solche Verhandlungen unverzüglich aufzunehmen. Sie argwöhnt, daß Israel vollendete Tatsachen schafft,...,um einer; späteren Rückzug praktisch unmöglich zu machen.

Tatsächlich arbeitet die Jerusalemer Stadtverwaltung unter dem rechten Bürgermeister Ehud Olmert fieberhaft an der Aussiedlung von Palästinensern und am Bau weiterer jüdischer Wohngebiete. Und die Regierung selbst beabsichtigt, den Palästinensern in Ost-Jerusalem jedwede Tätigkeit im Rahmen des Abkommens über die Selbstverwaltung im Westjordan- und Gazagebiet zu verbieten. Demnach dürfte sich auch das „Orient-Haus“, Sitz der PLO in den besetzten Gebieten, nur mit Fragen der Palästinenser in Ost-Jerusalem beschäftigen.

Eben dies ist der Sinn von Abschnitt 5 eines Gesetzent-

wurfs, den Israels Regierung vor einer Woche der letzten Knesseth-Sitzung vor den Sommerferien vorlegte. Das Gesetz als Ganzes soll der Realisierung des Kairoer Gaza-Jericho-Abkommens dienen. Abschnitt 5 aber würde das Kabinett ermächtigen, die politische Tätigkeit der PLO und der Palästinensischen Selbstverwaltung (PNA) von Gaza und Jericho in allen anderen besetzten Gebieten einzuschränken oder zu verbieten.

Sowohl die mitregierende Meretz als auch die Demokratische Chadasch (mit den Kommunisten) und die Arabische Demokratische Partei erklärten während der Debatte, daß sie gegen den Entwurf stimmen werden, solange er die Einschränkung der Tätigkeit der PLO und anderer palästinensischer Organisationen in Jerusalem einschließt. Der sogenannte Jerusalem-Abschnitt ziele darauf ab, Ost-Jerusalem widerrechtlich von den übrigen okkupierten Teilen Palästinas abzutrennen.

Da die Rechtsopposition das Oslo- und das Kairo-Abkommen - und also auch dieses Gesetz - sowieso ablehnt, sah die Regierung ein, daß sie für den Entwurf in der vorgelegten Form keine Mehrheit erhalten würde. Deshalb wurde die Ab-' Stimmung auf Antrag des Justizministers verschoben. Dem Kabinett bleibt nun die Möglichkeit, den Entwurf ohne Abschnitt 5 während einer Sondersitzung in den Parlamentsferien erneut zur Abstimmung vorzulegen. Eine andere Variante wäre, daß die Regierung zwei getrennte Vorschläge einbringt: den originalen Vorschlag ohne den „Jerusalem-Abschnitt“, der die Mehrheit der Regierungskoalition und der linken Parteien erhalten würde, und einen zweiten Vorschlag, der nur den Abschnitt 5 enthält und wahrscheinlich von einer Mehrheit der regierenden Partei der Arbeit und der Rechtsparteien verabschiedet werden würde.

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