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Einsatzplan schon in der Schublade

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Nachdem allerdings die Zweitinstanz, das zuständige Verwaltungsgericht Arnsfeld, die „aufschiebende Wirkung“ der Abschiebung ablehnte und auch Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen zur aktuellen politischen Lage in der Elfenbeinküste nicht beachtete, wird die Ausländerbehörde bald Vollzug anordnen. „Der Einsatzplan liegt schon seit langem in der Schublade der zuständigen Kreispolizeibehörde in Iserlohn“, begründete Uta Lahme vom Arbeitskreis ihre Befürchtung für einer von heute

auf morgen zu erwartenden Polizeiaktion.

Sollte es tatsächlich soweit kommen, trifft es die Betreuerinnen des Flüchtlings nicht unvorbereitet. Nachtwachen werden organisiert und eine Telefonkette wurde eingerichtet, eine Liste der örtlichen Medien und engagierter Persönlichkeiten liegt griffbereit neben dem Telefon, und das unüberhörbare Gebimmel der Kirchenglocken soll die Gemeindemitglieder aktivieren. Für Uta Lahme als engagierter Katholikin in der Flüchtlingsbetreuung sind dies Vorbereitungen für einen selbstverständlichen Akt zivilen Ungehorsams. Für alle Beteiligten steht außer Frage, daß das neue Asylgesetz in seiner praktischen Ausführung dem Flüchtling jegliche Chance für eine Anerkennung nimmt. Allein die extrem kurzen Fristen würden es einem Rechtsanwalt unmöglich machen, eine „gründlich ausgearbeitete Klageschrift zu erstellen“

So verweist auch der Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Wolf-Dieter Just, in einem Schreiben an den Innenminister von NRW, Herbert Schnoor, auf „offensichtliche

Verfahrensmängel und die Möglichkeit, daß hier inhaltlich eine Fehlbeurteilung vorliegt“ Ohne jegliche Beratung sei Paul Nketia einen Tag nach seiner Ankunft auf dem Kölner Flughafen von der Asylbehörde dem Verfahren ausgesetzt worden. Er konnte nicht ahnen, welch „schicksalhafte Bedeutung dieses Gespräch für ihn hat, welche Angaben für ihn wichtig und asylrelevant sind“, betont Wolf-Dieter Just in seinem Brief an Schnoor

Der Rechtsanwalt von Paul Nketia hat als letzte Möglichkeit das Bundesverfassungsgericht angerufen, in der Hoffnung, daß es die Ablehnung des Asylantrags durch die Kölner Außenstelle des Bundesamtes für Asylentscheidungen überprüft und bis zum Urteil die Abschiebung aussetzt.

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