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Politbüro-Prozeß: Anklage zurückgewiesen

Politische Erklärungen Mückenbergers und Hagers / Befangenheitsantrag gegen Schöffen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (ND-Dümde). Im Politbüro-Prozeß vorm Berliner Landgericht haben gestern die beiden ältesten Angeklagten, Erich Mückenberger (85) und Kurt Hager (83), in politischen Erklärungen den Vorwurf des Totschlags entschieden zurückgewiesen. Mückenberger erläuterte außerdem anhand seiner Biografie, wieso er sich als Sozialdemokrat für Sozialismus, SED und DDR entschied. (Auszüge Seite 10)

„Anklage und Eröffnungsbeschluß stellen die geschichtli-

chen Tatsachen auf den Kopf, sagte Mückenberger. Hager wertete sie als „eine willkürliche Konstruktion, die weder durch das Völkerrecht, noch durch das Recht der DDR oder das der Bundesrepublik begründet werden kann“ Beide gingen ausführlich auf die Nachkriegsgeschichte, insbesondere den kalten Krieg, ein, in deren Ergebnis die Grenzen der DDR zur BRD und Westberlin als militärisches Sperrgebiet gesichert worden seien. Hager wiederholte seinen bereits am 4. Verhandlungstag

gestellten Antrag, „dieses rechtswidrige Verfahren“ sofort einzustellen. Josef Hoch, Vorsitzender Richter der 27. Großen Strafkammer, hatte damals verfügt, den Antrag zurückzustellen und Hager verwehrt, ihn zu begründen.

Am Mittwoch hatten die Hager-Anwälte Franke und Schräge den angekündigten Ablehnungsantrag gegen die beiden Schöffen und die vier Ergänzungsschöffen wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt. Sie erwachse aus „Be-

mühungen der Staatsanwaltschaft, die Schöffen bereits durch die Verlesung des Anklagesatzes zumindest emotional zu Lasten der Angeklagten zu beeinflussen“ Das sei insbesondere dadurch geschehen, daß Verletzungen, die DDR-Flüchtlinge erlitten, in allen Details geschildert wurden. Während sich alle anderen Angeklagten dem Antrag anschlössen, lehnte Schabowski eine Stellungnahme ab. Die Entscheidung über den Antrag wurde vom Gericht zurückgestellt. “ (Kommentar Seite 2)

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