Air Berlin klagt

Schadensersatz von Flughafengesellschaft verlangt

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Berlin (dpa/nd). Die Fluggesellschaft Air Berlin klagt nach der geplatzten Eröffnung des Hauptstadt-Airports gegen die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg. »Wir haben entschieden, unseren Anspruch auf Schadensersatz auf dem Rechtsweg geltend zu machen«, erklärte Airline-Chef Hartmut Mehdorn am Dienstag. Intensive Gespräche mit dem Flughafen hätten zuvor zu keiner für beide Seiten akzeptablen Lösung geführt. Die Fluggesellschaft habe daher eine Feststellungsklage beim zuständigen Landgericht Potsdam eingereicht. Damit solle der Anspruch auf Schadenersatz gerichtlich festgestellt werden. Der zugesicherte Eröffnungstermin am 3. Juni war nicht eingehalten und inzwischen mehrfach verschoben worden. Jetzt ist der 27. Oktober 2013 geplant.

Daraus seien erhebliche Schäden entstanden, die im Einzelnen noch nicht beziffert werden könnten, erklärte Mehdorn. Bereits heute gehe es um geschätzte Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe. Der Gesamtschaden hänge unter anderem vom Winterbetrieb auf dem alten Flughafen Tegel ab.

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