Politisches Foulspiel mit brüderlicher Hilfe
Berlusconi in Abhörprozess zu Haftstrafe verurteilt - die zweite in diesem Jahr
Bei den Abhöraufnahmen ging es um ein Gespräch zwischen dem damaligen - wie schreiben das Jahr 2005 - Vorsitzenden der Demokratischen Partei Piero Fassino und dem Chef des Versicherungskonzerns Unipol, Giovanni Consorte, der seinen Parteifreund darüber informierte, dass die Versicherung kurz vor dem Kauf der Großbank BNL stehe. Fassino war offensichtlich erfreut und sagte: »Dann haben wir also eine Bank!«. Mit der Veröffentlichung des Materials, an das Berlusconi über zwielichtige Mittelsmänner gekommen war, wollte er seinen politischen Gegner diskreditieren und in der Öffentlichkeit das Bild entstehen lassen, dass alle Politiker gleich viel Dreck am Stecken haben. Fassino soll jetzt 80 000 Euro Schmerzensgeld erhalten.
Für den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten ist das die zweite Verurteilung. Im vergangenen Jahr erhielt er wegen Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von vier Jahren. Da es sich aber in beiden Fällen um Prozesse in der ersten Instanz handelt, haben die Urteile, die also nicht rechtskräftig sind, noch keine praktische Wirkung.
Derzeit gibt es noch zwei weitere Verfahren, die Berlusconi besonders fürchtet. Bei dem einen geht es um Prostitution mit Minderjährigen und Amtsmissbrauch. Hier soll das Urteil noch in diesem Monat fallen. Bei dem anderen geht es darum, dass Berlusconi im Jahre 2005 einem Abgeordneten der Partei »Italien der Werte«, die damals die Mitte-Links-Regierung von Romano Prodi unterstützte, drei Millionen Euro gezahlt haben soll, damit er bei einer Vertrauensabstimmung im Parlament gegen die Regierung votiert.
Bei den Wahlen vor zwei Wochen war die Partei Berlusconis - hinter den Demokraten und der Protestbewegung von Beppe Grillo - drittstärkste Kraft geworden. In der augenblicklichen Pattsituation setzt Berlusconi auf eine »Große Koalition« mit den Demokraten. Diese lehnen das aber strikt ab. Ihr Parteivorstand hat den Vorsitzenden Pierluigi Bersani in dieser Haltung durch ein einstimmiges Votum bestätigt.
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