Münchner Gerichtsfarce
René Heilig über die Verhandlung gegen NSU und Zschäpe
So ist das korrekt, das ist deutsche Ordnung: Wer was will, stellt sich an. Das ist so bei der Post, am Bahnschalter, vor dem Ausschank eines Ausflugslokals - oder beim Münchner Oberlandesgericht, das über die NSU-Frau Zschäpe und einige ihrer Helfer verhandeln wird. Gedrängelt wird nicht! Bravo, Herr Richter, soll doch der türkische Botschafter früher aufstehen, wenn er bei der Verhandlung gegen die Bande dabei sein will. Und was, wenn ein Kamerad der Angeklagten noch ausgeschlafener ist? Logisch, dann bekommt der eben den letzten freien Platz.
Im Gegensatz zum weltweiten Interesse an deutscher Rechtsprechung wider Neonazi-Terror ist der Verhandlungssaal nur klein. 50 Plätze für Medienvertreter soll es geben und 50 für die Allgemeinheit - zu der auch viele Verwandte und Opfer der Ermordeten gehören. Andere Möglichkeiten der Teilnahme hat der Richter verworfen.
Wie nur bekommt man den Verdacht aus dem Hirn, das hinter all dem eine Absicht steckt? Zumal der Verdacht genährt wird durch die Art und Weise der Zeugenladung. Das Gericht verzichtet auf nicht wenige. Und für einige, die antreten müssen, hat man nur ein sehr begrenztes Vernehmungsbudget vorgesehen. Beispielsweise sind für Andreas Temme - das ist jener V-Mann-Führer des hessischen Verfassungsschutzes, der unmittelbar bevor die Mörder kamen, noch im Internetcafé des nun toten Halit Yozgat saß - ganze zwei Stunden geplant. Noch wäre Gelegenheit, zu beweisen, dass man schonungslos aufklären und Recht sprechen will.
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