Abzocker am Werk: Lug und Trug gleich im Doppelpack

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt

  • Lesedauer: 3 Min.

Im nd-ratgeber vor einer Woche informierten wir auf der Seite 1 darüber, wie sich Verbraucher vor unerwünschter Telefonwerbung wehren können. Nachfolgend warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor einer aktuellen »Abzocke« per Telefon und schildert den betrügerischen Verkaufstrick mit der Chance auf eine 10-Jahres-Rente.

Missbrauch unter falschen Namen

Verbraucher sollten bei unbekannten Anrufern generell misstrauisch sein. So berichtete eine Verbraucherin aufgeregt von einem Anruf der Verbraucherzentrale Halle. Angeboten wurde ihr ein Schutz vor lästigen Werbeanrufen. Der Staat würde das Ganze jetzt in die Hand nehmen. Alle persönlichen Daten würden gelöscht, Kosten entstünden dabei nicht. Damit die Löschung veranlasst werden könnte, mussten aber die persönlichen Daten abgeglichen werden.

Das Ergebnis dieses Anrufes ließ nicht lange aus sich warten. Zwei Tage später hielt die Verbraucherin einen Brief einer Medienwelt Ltd. mit Postfach in Leipzig in den Händen. In diesem Schreiben wurde sie als neuer Kunde begrüßt und der Auftrag für ein Abonnement der Zeitschrift »Hörzu« bestätigt.

Derartige Beschwerden gibt es en masse in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. So böten windige Anrufer auch etwa an, personenbezogene Daten aus Listen von Gewinnspielfirmen zu löschen. Im Gegenzug brauche der Verbraucher nur ein Zeitschriften-Abo abzuschließen. Ebenso dreist ist die Masche, wegen nicht beglichener Rechnungen aus angeblich abgeschlossenen Gewinnspielverträgen mit Kontopfändung oder Gerichtsverfahren zu drohen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt betont: Die Verbraucherzentralen rufen niemanden unaufgefordert an. Sie führen auch keine Listen, die vor ungebetener Telefonwerbung oder Gewinnspieldiensten schützen. Verbraucher sollten niemals persönliche Daten - und vor allem keine Bankverbindung - preisgeben. Wenn angebliche Verbraucherschützer anrufen, sollte die »echte« Verbraucherzentrale darüber umgehend informiert werden.

10-Jahres-Rente - ein übler Verkaufstrick

Frau F. aus Halle traut ihren Augen nicht. Per Post hat sie einen Bescheid über eine Gewinnzulassung für eine 10-Jahres-Rente im Wert von 100 000 Euro erhalten. Die Aufmachung des Schreibens sieht sehr offiziell aus. So wurde mitgeteilt, dass »nach anwaltlicher Prüfung Ihre persönliche Zulassungsnummer für den autorisierten Teilnehmerkreis der Rentengewinnziehung zugewiesen« wurde. Die Inanspruchnahme der Gewinnberechtigung setzt nur voraus, eine gebührenfreie Telefonnummer anzurufen, um sich für den Rentengewinn zu registrieren. Ab 1. Dezember 2013 würde im Falle des Gewinns zehn Jahre eine Rente in Höhe von monatlich 833,33 Euro ausgezahlt.

Beim Anruf der Telefonnummer musste Frau F. dann feststellen, dass es lediglich um den Abgleich ihrer persönlichen Daten und den Erwerb eines Lotterieloses ging.

Mit dieser Methode wird versucht, Verbraucher dazu zu bewegen, von sich aus beim Anbieter anzurufen. Ein Werbeanruf beim Verbraucher ohne dessen ausdrückliche vorherige Zustimmung wäre dagegen nämlich unzulässig.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, bei solchen Gewinnmitteilungen generell nicht anzurufen. Auch nicht, wenn es sich um eine gebührenfreie Nummer handele. Solche Gewinnbescheide dienen regelmäßig dazu den Verbrauchern ungewollte Verträge aufzuschwatzen.

Rat bei Fragen zu Gewinnmitteilungen oder Hilfe bei Problemen mit Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen erhalten Betroffenen in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1 Euro/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

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