Weitere Pannen bei NSU-Ermittlungen aufgedeckt
Nach Bombenanschlag 2004 in Köln offenbar wichtige Zeugen nicht befragt und Sprengstoffdatei nicht vernünftig ausgewertet
Berlin (dpa/nd). Gut ein Jahr nach Beginn der Untersuchung der Ermittlungen gegen die rechtsextreme Terrorzelle NSU kommen immer noch weitere Fehlleistungen ans Licht. So befragten die Ermittler nach dem Bombenanschlag 2004 in Köln offenbar wichtige Zeugen nicht. Auch wurde die Sprengstoffdatei des Bundeskriminalamts (BKA) nicht vernünftig ausgewertet. Ein Mitglied des NSU-Trios hielt sich demnach 1998 vorübergehend in der Schweiz auf, ohne dass dies das BKA angemessen aufmerksam registriert hätte. Diesen Eindruck hinterließen Befragungen am Donnerstag vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages.
Der Anschlag in der überwiegend von Türken bewohnten Kölner Keupstraße wird dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) zugeschrieben. Dabei wurden 22 Menschen verletzt. Zwei Kölner Polizisten schilderten im Ausschuss übereinstimmend, dass sie zum Zeitpunkt des Anschlags in direkter Nähe gemeinsam auf Streife gewesen seien. Noch vor den Einsatzkräften seien sie am Tatort eingetroffen.
Videoaufzeichnungen legen laut Ausschuss nahe, dass sich die mutmaßlichen Täter zur gleichen Zeit in derselben Straße aufhielten wie die Polizeistreife. Dennoch wurden diese Polizisten erst im März 2013 vernommen. Die Befragung sei erst im Anschluss an einen Bericht des WDR angeordnet worden, hieß es. In dem Beitrag hatte ein türkischstämmiger Anwohner von zwei zeitig am Tatort anwesenden Polizisten berichtet.
Der CDU-Obmann im Ausschuss, Clemens Binninger, sagte: „Dieses Wissen nicht zu nutzen, ist schon fast skandalös.“ Die Befragung im März 2013 soll im übrigen von demselben Ermittler geführt worden sein, der zuvor selbst für die Versäumnisse verantwortlich zeichnete. Über diesen Umstand soll das Innenministerium in Düsseldorf den Untersuchungsausschuss nicht informiert haben.
Nach Ansicht des Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy (SPD) sind die festgestellten Versäumnisse keine Fehler im Detail, sondern Belege für eine nicht ernsthaft geführte Ermittlung. „Der Vorwurf der Verfahrensbeeinflussung steht im Raum“, sagte die Linken-Politikerin Petra Pau.
Binninger kritisierte zudem, dass die Recherchemöglichkeiten in der Sprengstoffdatei des Bundeskriminalamts nur unzureichend genutzt worden seien. Das jedenfalls ergab die Befragung des Leiters der zuständigen Polizei-Tatortgruppe, Dirk Spliethoff. Wäre nach den Schlagworten „männlich“, „Koffer“ und „rechtsradikal“ gefragt worden, hätte man die Datei des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt abrufen können, kritisierte der CDU-Obmann. Spliethoff war diese Abfragemöglichkeit nach eigenen Angaben nicht bekannt.
Mindestens ein Mitglied des Trios hielt sich 1998 zeitweise in der Schweiz auf, so die Erkenntnis des damaligen BKA-Verbindungsbeamten für die Schweiz. Demnach hat das BKA damals einen Anruf von Uwe Mundlos aus einer Telefonzelle im Kanton Waadt verfolgt. Diese Information sei an deutsche Behörden weitergeleitet, aber nicht weiter bearbeitet worden, hieß es. Auch tauschten deutsche und schweizerische Behörden augenscheinlich keine Informationen aus.
Der rechtsextremen Terrorzelle NSU werden zwischen 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt, an acht türkischstämmigen Kleinunternehmern, einem griechischstämmigen sowie einer Polizistin. Die Bande flog erst im November 2011 auf. Der Ausschuss befasst sich seit mehr als einem Jahr mit den Verbrechen und den Ermittlungspannen. Das Gremium hat für den 6. Juni seine letzte öffentliche Sitzung geplant. Am 3. September soll der Bundestag in einer Sondersitzung über den Abschlussbericht des Gremiums beraten.
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