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Berlusconi in Bedrängnis
Verfahren noch diesen Monat in der dritten Instanz
Rom (dpa/nd). Das für die Berufung zuständige Kassationsgericht legte die Verhandlung des Mediaset-Verfahrens um Steuerbetrug am Dienstag auf den 30. Juli. Kurz zuvor erst war bei dem Gericht der Rekurs (Einspruch) der Berlusconi-Anwälte gegen dessen Verurteilung in der zweiten Instanz eingegangen.
In dem Prozess droht dem Ex-Premier die erste rechtskräftige Verurteilung. Sein Verteidiger Franco Coppi zeigte sich bestürzt über die nach seiner Einschätzung ungewöhnliche Eile des Verfahrens. Erst im November etwa war mit der dritten Instanz gerechnet worden. Mit der Beschleunigung würden die Rechte der Verteidiger eingeschränkt, sie sei offenbar auch eine Antwort auf Berichte über eine mögliche Verjährung der Berlusconi vorgeworfenen Straftatbestände, so Coppi.
Berlusconi war im Mai in zweiter Instanz schuldig gesprochen worden, ein Mailänder Gericht bestätigte die Verurteilung in erster Instanz zu vier Jahren Haft. Der 76-Jährige darf, sollte das Urteil rechtskräftig werden, fünf Jahre lange keine öffentlichen Ämter ausüben. Er müsste also sein Mandat als Senator aufgeben, was in den Augen seines rechten Lagers schwerer wiegen würde als die Haftstrafe. Denn von den vier Jahren würden ihm drei unter Berufung auf ein Gesetz zur Strafermäßigung aus dem Jahr 2006 sofort erlassen.
Berlusconi ist wichtiger Partner in der Großen Koalition, die den Ministerpräsidenten Enrico Letta stützt. Seine Verurteilung im Mediaset-Prozess könnte die Regierung Letta in Bedrängnis bringen.
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