Das neue Patientenrechtegesetz
Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz
Seit 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft. In einer vierteiligen Serie geben zwei Experten ihre Erfahrungen mit dem neuen Gesetz wider. Im 4. und letzten Teil 3 geben unsere Experten Patienten praktische Tipps für Ausnahmesituationen.
Eine Firma scannt sämtliche Belege ein und vernichtet die Originale, um Platz im Büro zu sparen. Kann das Finanzamt die digitalen Kopien anzweifeln? Wie beweiskräftig sind eingescannte Dokumente? In der Praxis gibt es dazu oft widersprüchliche Aussagen.
Auch 450-Euro-Jobber haben gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, an Feiertagen und im Urlaub. Danach bekam eine Minijobberin nunmehr über 1000 Euro Nachzahlung. Mit Hilfe der IG Metall hat die Reinigungskraft ihren Lohn für Krankheitstage, Feiertage und Urlaub der letzten drei Jahre geltend gemacht. Den hatte ihr ihr Arbeitgeber vorenthalten: »Lohnfortzahlung für Minijobber gibt es nicht«, hieß es. Zu Unrecht.
Seit 1. Oktober 2013 gilt aufgrund der Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013 (GVBl. S. 488) für ganz Berlin eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren nach Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung.
Die Allianz will die Prämien für die rund 15 000 Besitzer von hochwassergefährdeten Immobilien, die ihre Wohngebäudepolicen noch zu DDR-Zeiten abgeschlossen haben, erhöhen und zudem Selbstbehalte einführen. Hat der Kunde das Angebot bis Ende Oktober ausgeschlagen, verliert er zum Jahreswechsel allerdings seinen Versicherungsschutz.
Ein fast 70-jähriger Rentner aus Mönchengladbach gewann im Lotto fast eine halbe Million Euro. Nun wollte seine Ex-Frau, von der der »Lottokönig« nach 29 Ehejahren seit acht Jahren getrennt lebt, ihren hälftigen Anteil von 242 500 Euro. Sie bekam beim Bundesgerichtshof (BGH) Recht. Ihr Ex-Mann muss obendrein noch die Kosten des Verfahrens von rund 66 000 Euro tragen.
Ein Kredit ist in finanziell angespannten Situationen für viele Verbraucher eine gute Lösung. Doch häufig gründet das Wissen über Kredite auf falschen Annahmen und Halbwahrheiten. Kreditexperten haben die fünf populärsten Irrtümer rund um das Thema Kredite einem Fakten-Check unterzogen. Lesen Sie im nd-ratgeber die Ergebnisse.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens – ob beim Händler oder privat – sollte der Käufer unbedingt darauf achten, dass alle Kfz-Dokumente mit übergeben werden. Über alles, was dazugehört, informiert der nd-ratgeber.
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