Unternehmer können krankgeschriebenen Alkoholikern nicht ohne weiteres die Lohnfortzahlung verweigern. Das stellte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch klar.
Der Niedriglohnsektor ist nur die besonders dunkle Seite des deutschen »Arbeitsmarktwunders«. Es gibt auch Arbeitnehmer, die nicht unterhalb des Existenzminimums verdienen und trotzdem arm dran sind.