Die Reform der Altenpflege durchkreuzt private Vorsorge

Die neue Pflegereform (Teil 1)

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.
Die Reform der Pflege im Alter gehört zu den Großprojekten, welche sich die Bundesregierung vorgenommen hat (Siehe auch nd-ratgeber Nr. 1150 vom 7. Mai 2014). In einer zweiteiligen Serie gehen wir näher auf die Pflegereform und die Folgen für die Versicherten ein.

Was die angekündigte Reform für die private Pflegezusatzversicherung bedeutet, bleibt offen. Doch wie bei anderen staatlich geförderten Sparprogrammen kann es sich lohnen, einen sogenannten »Pflege-Bahr«-Vertrag abzuschließen - aber nur, wenn man es sich leisten kann.

Häusliche Pflege im Minutentakt durchrationalisiert

Nahezu unstrittig in Politik, Sozialverbänden und Gewerkschaften ist es, dass die bisherigen Leistungen für die Pflege älterer Menschen nicht ausreichen. Immerhin ist es seit den 1980er Jahren gelungen, dass immer mehr Menschen auch im Alter Zuhause leben können.

Doch die häusliche Betreuung wurde mittlerweile Schritt um Schritt im Minutentakt durchrationalisiert, Pflegerinnen und Pfleger werden schlecht bezahlt. International hinkt Deutschland weit hinter so unterschiedlichen Ländern wie den Vereinigten Staaten, Schweiz oder Norwegen zurück. In einer Studie kommt die Heinrich-Böll-Stiftung zu dem Schluss: Das deutsche Pflegesystem ist im EU-Vergleich unterdurchschnittlich finanziert.

Sozialverband VdK klagt vor dem Verfassungsgericht

Besonders im Argen liegt die stationäre Pflege in öffentlichen, gemeinnützigen und zunehmend privaten Heimen. Der Sozialverband VdK will daher vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Der Grund: Die Missstände seien seit vielen Jahren bekannt und von diversen Expertenbeiräten der Bundesregierung analysiert und kritisiert worden. Mittels Verfassungsbeschwerde will VdK-Präsidentin Ulrike Mascher die Politik endlich zu grundlegenden Reformen zwingen. Ziel der Klage sei es, dass die Menschen auch in Deutschland künftig »in Würde altern können«. Gegenüber der von der Bundesregierung angekündigten Pflegereform zeigte sich Mascher skeptisch.

Erste Stufe der Reform soll bereits nächstes Jahr greifen

Dabei will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Tempo für die angekündigte Reform der Pflegeversicherung erhöhen. Nachdem erste Leistungsverbesserungen im Volumen von zweieinhalb Milliarden Euro bereits nächstes Jahr greifen sollen, will er die zweite Stufe nun wohl schon 2016 zünden. Der Reformschritt startet damit ein Jahr früher als bisher erwartet worden war. Die Reform könnte damit im dritten Anlauf seit 2008 in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.

In der zweiten Stufe sollen unter anderem fünf statt bisher drei Pflegestufen eingeführt und vor allem Hilfen für Demenzkranke ausgeweitet werden. Bislang ist die Pflegeversicherung hauptsächlich auf körperliche Gebrechen ausgerichtet. Künftig soll es insgesamt fünf Grade geben.

Insgesamt soll die Reform jährlich etwa 5 Milliarden Euro ins Pflegesystem zusätzlich einspeisen - damit würden die bisherigen Ausgaben um ein Fünftel erhöht. Kein kleiner Schritt, allerdings angesichts der zu erwartenden wachsenden Nachfrage nach Altenpflege auch kein sozialer Durchbruch.

Eine Reform auf Kosten der Versicherten

Zahlen sollen für die Reform die Versicherten. Der erste Erhöhungsschritt mit 0,3 Prozent des Bruttoeinkommens soll Anfang 2015 erfolgen. In einer zweiten Stufe soll der Beitrag zur öffentlichen Pflegeversicherung um weitere 0,2 Prozent erhöht werden.

Bislang zahlen Beitragszahlerinnen, Beitragszahler und Arbeitgeber im Regelfall 2,05 Prozent (Kinderlose 2,3 Prozent). In Sachsen gilt eine Sonderregelung.

Hohe private Zuzahlungen werden nötig sein

Doch auch nach einer Beitragserhöhung bliebe die öffentliche Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung: Lediglich Personen mit erheblichem Pflegebedarf können Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Selbst dann sind häufig noch hohe private Zuzahlungen nötig.

Die monatlichen Fixkosten betragen laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden schon in der leichteren Pflegestufe 1 fast 3000 Euro, in der höheren Pflegestufe 3 an die 4000 Euro. Je nach Bundesland, Kommune und Träger der Pflege kann der tatsächliche Finanzbedarf von diesen Durchschnittszahlen noch abweichen.

Gesetzliche Pflegeversicherung reicht oft nicht aus

Das monatliche Einkommen der meisten Rentner reicht bei Weitem nicht aus, um diese Kosten zu tragen. Zwar wird die Lücke in der Praxis oft kleiner durch die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die zwischen 1000 und 1900 Euro betragen. Doch auch dann klafft in den meisten Familien noch eine erheblich Finanzlücke. Diese kann mit einer zusätzlichen privaten Pflegepolice geschlossen werden.

Wer eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall abschließt, bekommt jährlich 60 Euro Zuschuss vom Staat, den sogenannten »Pflege-Bahr«. Der Begriff hat sich aufgrund der maßgeblichen Initiative durch den damaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für die staatlich subventionierte Pflegetagegeldversicherung eingebürgert.

Allerdings reicht - wie die Praxis zeigt - die geförderte Vorsorge für die Absicherung im Pflegefall oft nicht aus. Die Tarife bieten meist nur eine maximale Leistung von 600 bis 700 Euro im Monat. Wer es sich leisten kann, sollte sich also nicht allein auf den sogenannten »Pflege-Bahr« verlassen.

Hermannus Pfeiffer

Teil 2 im nächsten nd-Ratgeber in einer Woche: Wie »pflege-bahre« ich richtig?

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