DGB sagt Ja zum Gesetz für Tarifeinheit

Streit im Gewerkschaftsbund über Zustimmung zum Vorschlag von Arbeitsministerin Nahles (SPD) / Hoffmann: Änderungen an Reform nötig

  • Lesedauer: 3 Min.
Lange Debatten beim DGB löste Andrea Nahles (SPD) vor drei Wochen mit der Vorlage ihrer Pläne zur Tarifeinheit aus. Auf den Rückhalt des DGB ist Nahles angewiesen - doch starke DGB-Gewerkschaften sind dagegen.

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürwortet nach langen Debatten die umstrittenen Regierungspläne zur Tarifeinheit - obwohl die DGB-Gewerkschaften Ver.di, NGG und GEW dagegen sind. In seiner am Dienstag in Berlin vorgestellten Stellungnahme zum Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verlangt der DGB aber deutliche Korrekturen an wichtigen Details.

Mit dem Gesetz will Nahles Tarifkämpfe kleiner Gewerkschaften wie bei der Bahn eindämmen. Einigen sich mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb nicht, soll nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Im Streitfall entscheiden Gerichte.

DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte: »Der DGB in Gänze lehnt das Ansinnen einer gesetzlichen Regelung nicht ab.« Ver.di, NGG und GEW fürchteten aber einen Eingriff ins Streikrecht und wollten keine gesetzliche Regelung.

Der Gesetzentwurf solle Anfang Dezember im Bundeskabinett beraten werden, kündigte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums an. Nahles hatte zunächst den 3. Dezember genannt. Nun blieb ein »Focus«-Bericht unwidersprochen, nach dem die Ministerrunde sich eine Woche später damit befasst. Die Unterstützung des DGB und der Arbeitgeber gilt für das heikle Tarifeinheitsprojekt als unabdingbar.

Hoffmann forderte Änderungen etwa bei der entscheidenden Bezugsgröße zur Ermittlung der Mehrheitsgewerkschaft, dem »Betrieb«. Sichergestellt werden müsse, dass ein Arbeitgeber die »Betriebe« seines Unternehmens nicht einseitig so zuschneidet, dass sich die Mehrheitsverhältnisse ändern. Zudem brauche es klare Regeln zum Schutz von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sowie Präzisierungen bei der Frage, wie die Mehrheit in einem Betrieb konkret festgestellt werden soll.

Im Grundsatz unterstützte Hoffmann Nahles bei ihren Gesetzesplänen. »Ein Betrieb - ein Tarifvertrag: Zu diesem Prinzip wollen wir zurück«, sagte er. Einig seien sich alle acht DGB-Gewerkschaften in der Einschätzung, dass das Gesetz keinen ausdrücklichen Eingriff ins Streikrecht vorsieht. Ver.di, NGG und GEW fürchteten einen solchen Eingriff aber für den Konfliktfall.

»Wer die Uneinigkeit unter den DGB-Gewerkschaften zu einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit mit dem Verweis abtut, dass sich alle Einzelgewerkschaften darin einig seien, dass mit dem aktuellen Gesetzentwurf das Streikrecht nicht eingeschränkt wird, betreibt Augenwischerei und hintertreibt zugleich die eigenen demokratischen Spielregeln«, kritisiert Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, die Entscheidung des Gewerkschaftsbundes.

Bereits der Beamtenbund (dbb) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) hatten Nahles vorgeworfen, das Streikrecht beschneiden zu wollen. Sie setzen gegen die Pläne auf das Bundesverfassungsgericht. Verdi-Chef Frank Bsirske hatte betont: »Tarifeinheit ist grundsätzlich erstrebenswert, damit Beschäftigte nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aber dies müssen wir mit gewerkschaftlichen Mitteln erreichen.« Dass bei einer Kollision mehrerer Tarifverträge der Tarifvertrag der Mehrheit auf die gesamte Belegschaft erstreckt werde, schränke das Streikrecht ohne Zweifel indirekt ein. dpa/nd

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