Hohes Pfand für SIM-Karte unzulässig
BGH-Urteil
Mit diesem BGH-Urteil (Az. III ZR 32/14) wurde eine Klausel des Mobilfunkanbieters Drillisch, mit der das Unternehmen für eine SIM-Karte 29,65 Euro Pfand verlangte, für unwirksam erklärt. Die Summe sollte als »Schadenersatz« einbehalten werden, sollte der Kunde die Karte nach einer Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen zurücksenden, meinte der Mobilfunkanbieter.
Das ließ der BGH nicht gelten und wertete die Klausel als »unangemessene Benachteiligung« der Kunden. Das Pfand sei zu hoch. Es entspreche nicht einmal dem Kartenmaterialwert. Unwirksam ist auch eine Klausel, mit der für den Versand von Papierrechnungen monatlich 1,50 Euro verlangt werden. dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.