Der Runde Tisch zum sexuellem Kindesmissbrauch hat in seiner letzten Sitzung am 30. November 2011 in Berlin einen 60-seitigen Abschlussbericht verabschiedet. Darin sind zahlreiche Beschlüsse und Empfehlungen enthalten. Auf die wichtigsten Beschlüsse gehen wir nachfolgend ein. Der Bundesrat hatte zunächst dazu keine Zustimmung erteilt. Doch schließlich segnete die Länderkammer das neue Bundes-Kinderschutzgesetz noch im Dezember 2011 ab.