Der 90-jährige Vater eines Chefarztes hat während der Operation einer Patientin ohne deren Einwilligung nichts im OP-Saal zu suchen, stellte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 20. Februar 2013 veröffentlichten Urteil (Az. 2 Sa 402/12) klar und bestätigte damit die Kündigung eines Chefarztes der Chirurgie.