Entgelttransparenzgesetz tritt ab 6. Januar in Kraft / Anspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit kann vor Gericht erstritten werden / Kritiker: Gesetz gilt nur ab 200 Mitarbeitern
In Berlin diskutierten Jurist*innen und Betroffene über weitere Schritte nach dem Karlsruher Richterspruch - und fordern ein Ende der Geschlechtsanpassungen bei Kindern