Mangelhafte Noten in naturwissenschaftlichen Fächern kann ein angehender Abiturient nicht mit guten Noten in Erdkunde ausgleichen. Das Fach Erdkunde gehöre zu den Gesellschaftswissenschaften, urteilte das Verwaltungsgericht Trier am 2. Dezember 2013 (Az. 5 K 643/13.TR).