Arbeitsgericht Bonn hält Einsatz von Beamten als Streikbrecher für zulässig / Richter weist Antrag der Gewerkschaft gegen Unternehmen zurück /Erneut bundesweite Arbeitsniederlegung
Ausstände bei der Post, im Nahverkehr und Krankenversicherung / Karstadt-Kollegen klagen gegen Kündigungen / Lufthansa macht Piloten Schlichtungsangebot / Bahnkonzern bietet Lokführern 4,7 Prozent