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- Wahlrecht in Berlin
Wer hier lebt, soll wählen dürfen
Berliner Initiative sammelt Unterschriften für Wahlrechtsreform
Als bei der Wahl im September mancherorts Ausländer aus EU-Staaten nicht nur die Stimmzettel für die Wahl ihres Berliner Bezirksparlaments ausgehändigt bekamen, sondern auch jene für die Abgeordnetenhaus- und die Bundestagswahl, gehörte das zu den Pannen an diesem Tage. Denn EU-Ausländer dürfen nur auf kommunaler Ebene wählen. Bei Landes- und Bundestagswahlen braucht es die deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als 20 Prozent der Berliner haben diese nicht. Egal, wie lange sie in der Stadt leben, auf die Landespolitik haben sie per Stimmzettel keinen Einfluss. Die vergangene Woche gestartete Initiative »Demokratie für alle« drängt auf eine Änderung.
Sie will, dass das Land Berlin eine Bundesratsinitiative startet. Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben, sollen auf allen Ebenen wählen dürfen. Auch fordert die Initiative eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Möglichkeit, bei Volksinitiativen und Volksbegehren digital unterschreiben zu können (»nd« berichtete). In Berlin dürfen 16- und 17-Jährige nur ihre Bezirksverordnetenversammlung wählen, in Brandenburg auch den Landtag.
Bis Ende März sollen die nötigen 20.000 Unterschriften für die Volksinitiative zusammenkommen. Dann kann das Anliegen im Abgeordnetenhaus vorgestellt werden. »Rechte müssen nicht erst verdient werden. Integration und Pass sollten kein Kriterium für die politische Teilhabe sein«, sagt Aktivistin Sanaz Azimipour. Auch Elif Eralp, Sprecherin für Migration und Partizipation der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, hält es für ein »massives Demokratiedefizit«, wenn große Teile der Bevölkerung nicht über die Regeln mitentscheiden können, die für sie gelten. Das sei in ihrem Wahlbezirk in Friedrichshain-Kreuzberg häufig Gesprächsthema gewesen, vor allem, wenn es um Mieten und den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen gegangen sei.
Denn auch für den Volksentscheid konnten nur Berliner abstimmen, die den deutschen Pass haben. Die Volksinitiative hat dennoch auch nichtdeutsche Berliner unterschreiben lassen. »Das war eine bewusste Entscheidung. Am Ende sollte die Wahlleitung entscheiden, welche Stimme zählt. Wir wollten den Ausschluss nicht reproduzieren«, sagt Berta Del Ben von Deutsche Wohnen & Co enteignen. Sie selbst sei auch nicht stimmberechtigt gewesen. Ebenso wie viele andere sammelte sie Unterschriften, ohne dass ihre eigene Unterschrift zählte. »Das ist auch deshalb problematisch, weil man ohne deutsche Staatsbürgerschaft auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt wird«, sagt sie. Gegen eine Ausweitung des Wahlrechts wird gern mit dem Einfluss ausländischer Regierungen auf die Politik hierzulande argumentiert. Linke-Politikerin Eralp meint jedoch zu zu einer Reform des Wahlrechts: »Der türkische Präsident macht ja damit Stimmung, dass jene, die mit türkischem Pass in Deutschland leben, hier nicht wählen dürfen. Wäre das anders, hätten Demagogen wie Erdoğan es schwerer.«
Wer wählen wollte, könne ja einen deutschen Pass beantragen, heißt es oft. Aber das ist für Eralp kein Argument. Es gebe berechtigte Gründe, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu beantragen. Teilweise verliere man dann jene des Geburtslandes, woran die dortigen Teilhaberechte oder Rentenansprüche gebunden sein können. »Schon die sogenannte Gastarbeiter*innengeneration hat daher für das Wahlrecht für alle gekämpft«, so Eralp.
Letztlich würde eine Änderung des Wahlrechts dazu führen, dass Parteien die Interessen derer stärker berücksichtigen müssten, die ihnen bisher am Wahltag keine Quittung ausstellen konnten. Auch konservative Parteien wären dann gezwungen, sich zu verändern, vor allem, wenn es um das Thema Rassismus geht, ist die Politikerin überzeugt.
Doch so einfach wird eine Änderung nicht möglich sein. Grund ist ein Urteil aus dem Jahr 1990. Als Schleswig-Holstein das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz für Angehörige anderer Staaten öffnen wollte, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass mit dem Volk, von dem verfassungsgemäß die Staatsgewalt ausgeht, nur das »deutsche Volk« gemeint sei. Als Juristin hält Eralp das aber nicht für in Stein gemeißelt. »Im Artikel 20 des Grundgesetzes ist lediglich vom ›Volk‹ die Rede und nicht vom ›deutschen Volk‹. Auch hat sich die Welt seit dem Urteil 1990 gewandelt. Es ist inzwischen offiziell anerkannt, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist«, sagt sie.
Im Berliner Koalitionsvertrag findet sich der Passus, dass neben einem Engagement für eine bundesrechtliche Änderung auch landesrechtliche Wege geprüft werden sollen, damit alle Berliner wählen können. Zuletzt war Bremen 2014 vor dem dortigen Staatsgerichtshof mit einem ähnlichen Anliegen gescheitert. Die Richter urteilten, dass Länder hier nicht vom Bund abweichende Regelungen treffen können. Doch Eralp will sich davon nicht abschrecken lassen. Linke Politik müsse sich »trauen und auch juristisches Neuland betreten, wenn es die Chance gibt«.
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