Gericht stoppt Preiskampf bei Arzneien
Bamberg. Arzneimittel-Großhändler dürfen sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg nur begrenzt gegenseitig im Preis unterbieten. Sie dürfen pro Packung einen gesetzlichen Zuschlag von 70 Cent auf den Herstellerpreis nicht durch Rabatte wegfallen lassen, wenn sie Medikamente an die Apotheken weiterverkaufen. »Damit soll sichergestellt werden, dass die Apotheken flächendeckend und wohnortnah versorgt werden«, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Falls die Pharmagroßhändler den Festzuschlag nicht von den Apotheken verlangten und sich gegenseitig im Preiskampf unterböten, bestehe die Gefahr, dass Großhändler ausfallen. dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.