CDU in Bayern weiterhin unwählbar
Wiesbaden. Ein Anwaltspaar aus Nürnberg ist mit seiner Klage gescheitert, auch in Bayern die CDU wählen zu können. Für dieses Begehren gebe es keine Rechtsgrundlage, entschied nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Die Klage richtete sich gegen den Bundeswahlleiter. Die Kläger verlangten, dass sie zur Bundestagswahl die CDU auch in Bayern wählen können. Sie seien mit der Politik des CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer nicht einverstanden und unterstützten vielmehr die Politik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), argumentierten die Kläger. Dass die Wähler in Bayern nicht auch ihr Kreuz bei der CDU machen können, verletzt nach ihrer Auffassung das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Wahl. Das Verwaltungsgericht sieht indes keinen Verstoß gegen die Artikel 20 und 38 des Grundgesetzes. Die CDU könne in Bayern allenfalls über eine Bundesliste gewählt werden, die es aber nicht gebe, weil das Bundeswahlgesetz nur Landeslisten vorsieht. Eine solche Landesliste für Bayern gebe es aber wegen einer Vereinbarung mit der CSU nicht. AFP/nd
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