Festnahme bei Großrazzia in Hessen
Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen IS-Unterstützer in Frankfurt erlassen
Mit einer groß angelegten Durchsuchungsaktion sind die hessischen Sicherheitsbehörden am Mittwochmorgen gegen ein mutmaßliches salafistisches Netzwerk vorgegangen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das hessische Landeskriminalamt ermitteln in diesem Zusammenhang gegen 16 Beschuldigte im Alter zwischen 16 und 46 Jahren. Der Ermittlungskomplex umfasst unter anderem Verfahren wegen Verdachts auf Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat.
Mehr als 1000 Polizeibeamte waren seit den frühen Morgenstunden im Einsatz. Im Rahmen der Maßnahmen wurden insgesamt 54 Wohnungen, Geschäftsräume und Moscheen in ganz Hessen durchsucht, hauptsächlich im Rhein-Main-Gebiet. Die Metropolregion um Frankfurt gilt seit Jahren als Schwerpunkt der salafistischen Szene in Hessen. Bereits Mitte November 2016 waren nach dem Verbot des Vereins »Die wahre Religion« und den damit verbundenen bundesweiten Razzien zahlreiche Objekte im Rhein-Main-Gebiet durchsucht worden, darunter allein 15 in Frankfurt.
Als Hauptbeschuldigter in den aktuellen Ermittlungen gilt ein 36 Jahre alter Mann mit tunesischer Staatsangehörigkeit. Ihm wird vorgeworfen, seit August 2015 für den »Islamischen Staat« (IS) als Anwerber und Schleuser tätig gewesen zu sein. Außerdem soll er in Deutschland ein Netzwerk an Unterstützern aufgebaut haben, um hierzulande einen Terroranschlag zu verüben. Ein konkretes Anschlagsziel habe aber nach bisherigen Erkenntnissen noch nicht festgestanden. Laut Ermittlern habe sich die Planung der Anschläge noch in der Anfangsphase befunden. Gegen den Mann, der am Mittwochmorgen in Frankfurt widerstandslos festgenommen werden konnte, wurde Haftbefehl erlassen.
Der Verdächtige soll in der Vergangenheit bereits Anschläge verübt haben. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen den 36-Jährigen wegen der mutmaßlichen Beteiligung an der Attacke auf das Bardo-Museum in der Landeshauptstadt Tunis im März 2015. Zwei Männer hatten damals auf Touristen geschossen und Geiseln genommen, insgesamt 24 Menschen kamen dabei ums Leben. Später hatte sich der »Islamische Staat« zu dem Anschlag bekannt. Auch an einem Angriff von Islamisten auf die tunesische Grenzstadt Ben Guerdane Anfang März 2016 soll der nun festgenommene Mann beteiligt gewesen sein.
Den Ermittlern zufolge hatte dieser bereits von 2003 bis 2013 in Deutschland gelebt. Im August 2015 sei er als Asylsuchender erneut eingereist. Im August vergangenen Jahres wurde er dann aufgrund einer Verurteilung wegen Körperverletzung von 2008 festgenommen und saß eine Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Tagen ab. Daran schloss sich wegen der Ermittlungen in Tunesien eine Auslieferungshaft an, die laut Generalstaatsanwaltschaft jedoch auf 40 Tage begrenzt ist. Da die tunesischen Behörden die notwendigen Papiere für die Auslieferung innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt hätten, sei der Mann am 4. November freigelassen worden. Seit seiner Haftentlassung sei er jedoch ohne Unterbrechung vom hessischen Landeskriminalamt observiert worden. Eine Festnahme habe nicht früher erfolgen können, da dies den gesamten Ermittlungserfolg gefährdet hätte, so die Generalstaatsanwaltschaft in Hessen.
Die Verfahren in dem Ermittlungskomplex richten sich zum Teil auch gegen Minderjährige. So wird etwa ein 16-Jähriger verdächtigt, im September 2016 von Frankfurt nach Dubai geflogen zu sein. Von dort habe er laut Generalstaatsanwaltschaft in das syrische Kriegsgebiet gelangen wollen, um sich »einer Unterweisung im Umgang mit Schusswaffen und Sprengvorrichtungen durch islamistisch-terroristische Gruppierungen zu unterziehen«.
Der hessische Innenminister, Peter Beuth (CDU), sagte am Mittwoch in Wiesbaden, den Behörden sei ein »massiver präventiver Schlag gegen ein weit verzweigtes salafistisches Netzwerk in Deutschland und in Hessen gelungen«. Die Maßnahmen sendeten die Botschaft, dass man die Szene im Blick habe und in Hessen keine »Radikalisierungsräume« dulden werde, so Beuth.
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