Drei Buchstaben zu viel

Kurt Stenger über die geplante Grundgesetzänderung zu Autobahnen

Dass der Bund bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen per Grundgesetzänderung die alleinige Zuständigkeit für Autobahnen und Bundesstraßen bekommen soll, ist beschlossene Sache und auch unumstritten. Doch die genaue Umsetzung hat es in sich, schließlich geht es um neue Strukturen für die öffentliche Daseinsvorsorge. Proteste von Gewerkschaftern und Privatisierungsgegnern haben verhindert, dass die geplante Bundesfernstraßengesellschaft teilprivatisiert werden kann, womit Befürworter die Altersvorsorge der Bundesbürger aufpeppen wollten.

In den Detailgesetzen wird jedoch die Möglichkeit Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) explizit erwähnt. Bevor das eigentliche Gesetzgebungsverfahren beginnt, fordert der Bundesrat nun strenge Vorgaben - zum Beispiel, dass ÖPP nur Einzelprojekte, nicht aber ganze Teilnetze umfassen dürfen. Damit würde der Status Quo immerhin nicht verschlechtert, aber durch die explizite Erwähnung werden die berühmt-berüchtigten ÖPP völlig unnötig ins Spiel gebracht. Dieses von Lobbygruppen der Bauindustrie und von einflussreichen neoliberalen Politikern gepuschte Privatisierungsverfahren hat sich ja wegen der schlechten Erfahrungen von Kommunen zu Ladenhütern entwickelt, und daran sollte sich nichts ändern. ÖPP? Dies sind drei Buchstaben zu viel in den Autobahngesetzen.

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