LINKE: Gewalt gegen Polizei ist schon jetzt strafbar
Opposition kritisiert Gesetz zum Schutz von Beamten als überflüssig / Tempel: »Falsche Lösungen geben das Gefühl, etwas getan zu haben«
Berlin. Die Opposition hat das von der großen Koalition geplante Gesetz zur härteren Bestrafung von Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte als unnötig kritisiert. Die Attacken seien bereits nach geltendem Recht strafbar, sagte LINKEN-Fraktionsvize Frank Tempel am Freitag bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag. »Selbstverständlich muss der Rechtsstaat wehrhaft sein, aber er ist es schon«, sagte die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic.
Tempel verwies darauf, dass bei Angriffen auf die Beamten auch die Strafrechtsparagrafen gegen Beleidigung, Körperverletzung oder Nötigung zum Zuge kämen. Vom geplanten Gesetz würde keine einzige Straftat erfasst, die nicht jetzt schon unter Strafe steht. Neue Gesetze verhinderten zudem keine einzige Tat. »Falsche Lösungen geben das Gefühl, etwas getan zu haben«, fügte Tempel hinzu. »Damit verhindern Sie, das Richtige zu tun.«
Mihalic sagte in der Debatte, das neue Gesetz sei »nicht mehr als eine nette Geste in Richtung der Polizeigewerkschaften«. Auch ihr Fraktionskollege Hans-Christian Ströbele hält die geltenden Gesetze für ausreichend. »Das braucht man nicht, das ist alles überflüssig«, kommentierte er die Pläne der großen Koalition.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vertrat demgegenüber die Auffassung, dass der geplante Strafrechtsparagraf durchaus mehr Schutz für die Beamten bringe. Unter den bisherigen Strafrechtsparagrafen 113 falle lediglich der Widerstand gegen Vollstreckungshandlungen, wie etwa Festnahmen. Die Polizisten bräuchten aber auch Schutz bei anderen Diensthandlungen, etwa wenn sie Streife gehen. »Das sind wir den Vollstreckungsbeamten schuldig«. Nötig sei aber auch eine bessere Ausstattung der Polizei.
Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth sagte in der Debatte, er habe manchmal den Eindruck, Teile des politischen Spektrums hätten sich an die zunehmende Gewalt gegenüber Beamten gewöhnt. »Wir dürfen nicht mit politischer Abstumpfung auf die Verrohung gegenüber den Beamten reagieren.«
Dem vom Kabinett in der vergangenen Woche gebilligten Gesetzentwurf zufolge sollen Attacken gegen Polizisten oder andere Amtsträger künftig schon bei »allgemeinen Diensthandlungen« wie einer Streifenfahrt mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Bisher war dies nur im Zusammenhang mit einer »Vollstreckungshandlung« wie einer Festnahme möglich.
In dem geplanten neuen Strafrechtsparagrafen 114 heißt es wörtlich: »Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.« AFP/nd
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